Hi @GR-Fan, worum geht es Dir nun genau?
Ich arbeite einfach mal Deine Fragen ab...
Wer genau in eurem Fall "so dramatisch gepennt hat" ist letztlich "egal", da daß Kind nun in den Brunnen gefallen ist. Grundsätzlich ist es so, daß innerhalb einer recht hohen Prozentzahl bei Überbuchungen/Fehlbuchungen der Fehler beim/im Hotel liegt. Eine grundsätzliche Regel ist dies aber nicht und es dürfte nicht wirklich möglich sein, in eurem Fall zu einer eindeutigen Schuldklärung zu kommen.
"Methode"...Nein - mit einem einschränkenden kleinen Ja-Anteil der dann offensichtlich und logisch erscheint, wenn man sich ein wenig mit den (recht komplexen) Themen Verkauf/Einkauf von Kapazitäten und deren Belegungen beschäftigt/auskennt.
Ja, natürlich wird wirtschaftlich gedacht...aber keinesfalls werden in größeren Zahlenumfängen mutwillig schlechtere (nicht georderte/bezahlte...es geht auch andersherum, sprich Zuteilung von besseren Zimmern oder anderen Mehrleistungen) Leistungen bereitgestellt.
Effizient(er) verhalten, besser schützen? Du hast letztlich nur die Option(en) bei Buchungsvorgängen genauestens aufzupassen, Dich ggfs. zu informieren und abzusichern und Unterlagen auf ihre Richtigkeit zu prüfen...und vor Ort zu checken ob die bereitgestellte Leistung mit der gebuchten übereinstimmt...und bei Nichterbringung auf diese zu bestehen, oder im nachhinein bei nichterfolgter Erbringung/Bereitstellung diese zu reklamieren.
Ja, habe ich erlebt und wurde umgehend vor Ort und völlig unproblematisch erledigt.
Schildere dem RV den Fall sachlich und übersende alle notwendigen Dokumente. Du kannst Dir ergänzend auch mal die Frankfurter/Kemptener Tabelle anschauen.