Wenn man sich die AGB von GTI- mit integrierten XGTI AGB mal anschaut steht da z.B zur dritten Person folgendes drin:
(Auszug AGB)
6.3. Bei Reisen, die im Wege des sogenannten „Dynamic Packaging“ unter Bezeichnungen wie „XGTI“, „GTI
tagesaktuell“ o.ä. zusammengestellt werden, ist eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, der
Unterkunftsart, des Abflughafens oder der Beförderungsart grundsätzlich nicht möglich. Soweit bei diesen Reisen
ein Dritter als Ersatzperson benannt wird, berechnet GTI hier die konkret vom jeweiligen Leistungsträger
erhobenen Mehrkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 €.
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Interessant und passend --ist dabei der Hinweis zur dritten Person, als auch der Vermerk zu GTI Tagesaktuell und das ist eben nicht XGTI...kann also auch bei normal GTI passieren.Nur-- gekennzeichnet sind solche Angebote immer..
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Übrigens ist das mit den Zusatzkosten bei der TUI kaum anders:
Auszug aus den AGB der TUI
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8.2 Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter.
Dieser kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, zusätzlich zu dadurch gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 50,– zu verlangen. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
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