• Malini
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    geschrieben 1374417491000

    Pur Pom,

    nochmal - bisher hast Du es ja offensichtlich noch immer nicht begriffen:

    Die Zug-zum-Flug-Option ist ein nettes Goodie von bestimmten Airlines und Reiseveranstaltern. 

    Es ist alleine die Pflicht des Reisenden, seine Verbindung so zu wählen, dass er rechtzeitig am Flughafen ist. 

    Lange Rede, kurzer Sinn: Einfach mal vor dem Buchen in die AGBs schauen... 

    Wenn Dir diese nicht zusagen, dann buch' doch einfach individuell - aber auch hier gilt: Aufgepasst bei den AGBs.  :p

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  • Kourion
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    geschrieben 1374419811000

    @Pur Pom  (ich zitiere von der Vorseite)

    @xxxDU47057xxx: schrieb: "Kleiner Frage am Rande....was soll ein RV denn bitte machen, falls ein Zug Verspätung hat?"

    Du antwortest: "Das ist nicht mein Problem, was er da machen soll. Ich bezeichne mich ja auch nicht als Reiseveranstalter."

    _____________________________________________________

    Hut ab ! :D

    Das ist ebenso gut wie deine Forderungen nach einer  "Gruppengemeinschaftsbildung" bei Touren und nach der "Angabe der Check-In-Schalternummer" in den Reisepapieren.

    @Malini

    Vllt.solltest du die Postings nicht 100%ig ernst nehmen.

    Die hier und anderorts verwendete "Munition" hat ein derartiges Kaliber, dass ich nicht glauben kann, dass es sich um echte handelt.  ;)

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  • Pur Pom
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    geschrieben 1374421319000

    @Malini: "Einfach mal vor dem Buchen in die AGBs schauen..."

    Glaubst Du etwa ich hätte mich nur ein einziges Mal veranlasst gefühlt - abgesehen von absoluten Ausnahmefällen wie beispielsweise der Buchung von Flex-Sondertarifen - bei einem Ticketkauf direkt bei der Fluggesellschaft in die AGBs zu schauen? Oder bei der Reservierung eines Hotelzimmers direkt beim Hotel? Nach was soll ich denn da suchen? Ob ich da ne Garantie auf ne Pool-Liegestuhlreservierung habe?

    Oder interessieren mich die AGBs beim Kauf eines Schoko-Vanille-Bechers im Eiscafé? Lächerlich!

    Bei einem sogenannten Reiseveranstalter sollte man das aber grundsätzlich tun. Und müsste eigentlich zwangsläufig zum Schluss kommen, dort, oder indirekt über ein Vertriebsportal, lieber doch keine Buchung vorzunehmen.

    Das Verkaufslockangebot "Zug zum Flug" gehört mindestens umbenannt in "Zug zum Flughafen". Klingt das "kleinkariert"? Nee. Das ist nur die erforderliche Antwort auf das Kleingedruckte der AGBs von z.B. sogenannten Reiseveranstaltern. Warum sollten Gewährleistungen beim Transfer zum Flug (Zug) anders gehandhabt werden, als der Transfer zum Hotel und zurück (Bus)? Mich interessiert dabei nicht, ob das als Goodie "gemeint" war, sondern - abgesehen vom Kleingedruckten in den AGBs - wie es verkauft wurde: Als Pauschalangebot eines sogenannten Reiseveranstalters.

  • bernhard707
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    geschrieben 1374423175000

    In einem Punkt gebe ich dir Recht, die Bezeichnung 'Zug zum Flughafen' hätte als klarer definitierte zusätzliche und unabhängige Leistung Potential.

    Edit:

    Ich nenne dir aber mal ein Beispiel für eine gewährleistete Anreise rechtzeitig zum Flug, bzw. mit gesicherter kostenloser Umbuchung, das dir vielleicht nicht unbekannt ist.

    Einige Airlines bieten in Business und First einen inkludierten Limousinen-Transfer zum und vom Flughafen in einem definierten Umkreis an, dann biste auch im Stau auf der sicheren Seite! ;)

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  • Malini
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    geschrieben 1374424488000

    PurPom,

    auch wenn ich nachvollziehen kann, dass Du wg. der ins Wasser gefallenen Reise stinkesauer bist: Fass' Dir doch so langsam mal an Deine eigene Nase und suche die Schuld bei Dir, nicht bei anderen! 

    Sorry, aber selten jemanden erlebt, der so uneinsichtig ist.  :?

    @Kourion,

    frage mich auch gerade, ob ich einen Troll füttere... ;)

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  • Pur Pom
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    geschrieben 1374427444000

    @Malini: "Fass' Dir doch so langsam mal an Deine eigene Nase und suche die Schuld bei Dir, nicht bei anderen!"

    Hm? "Ihr" (ich meine Mods, Vielschreiber, Zweitnicknutzer und alle sonstigen Vertreter der Reisebranche) werft mir doch u.a. vor, begriffstutzig zu sein (siehe oben). Aber scheinbar könnt Ihr - vielleicht vor lauter Verblendung und rosaroter Reisebranchen-Sonenbrillle - nicht richtig lesen? Ich habe nie irgenwelche Schuld bei anderen gesucht, geschweige denn ist irgendeine meiner Reisen ins Wasser gefallen. Jedenfalls nicht, weil ich einen Zug zum Flug bzw. den passenden Flug danach verpasste. Das Thema hat ein anderer ins Spiel gebracht. Dem hab' ich auch geantwortet, dass die Verspätung am Flughafen bedauerlicherweise in seinen Verantwortungsbereich fällt. Jedenfalls nach gängiger Rechtsprechung.

    Ach ja, vor vielen Jahren kam ich mal zu spät am HBF in München an, und sonntags fährt oder fuhr die S-Bahn nur alle 30 oder 40 Minuten zum MUC. Na und? Da wurde der Flug der LH eben storniert und ich nahm den ICE zurück nach FRA. Hat mich EUR 60,- mehr gekostet (irgendwie konnte man das verrechnen) zzgl. EUR 50,- Spesen im Bistro. Die brutto etwa 1,5 Stunden Reisezeit mehr, musste ja irgendwie genutzt werden. Schwamm drüber, Mund abwischen, weiter geht's. Bei rund, ich schätz mal jetzt grob, 600 Flügen, ist das keine so schlechte Quote. Toi, toi, toi.

    Wären aufgrund der erforderlichen Planänderung noch weitere Leistungen berührt gewesen, hätte ich eben ein paar Dinge kostenfrei stornieren lassen, und ein paar andere kostenpflichtig, vielleicht noch verhandeln müssen, aber nicht das komplette Budget verloren, wie bei einer Pauschalbuchung eines sogenannten Reiseveranstalters, der vielleicht auch noch während meines Urlaubs Pleite geht. Ich habe nämlich nicht nur nicht gründlich genug die AGBs gelesen, sondern auch versäumt, dessen Bonität zu prüfen ...

  • Malini
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    geschrieben 1374428645000

    Stimmt, das war ein anderer User mit der verpatzten Azoren-Reise... Passiert Dir vermutlich nie, dass Du mal zwei User verwechselst...

    Dann kann ich jedoch erst recht nicht nachvollziehen, worüber Du Dich aufregst...

    Trotzdem könntest Du Deine unverschämten Unterstellungen (Zweitnicknutzer, Vertreter der Reisebranche etc. pp.) unterlassen - ist zudem auch Kindergartenverhalten...

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  • Kourion
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    geschrieben 1374431517000

    @Pur Pom

    "aber nicht das komplette Budget verloren, wie bei einer Pauschalbuchung eines sogenannten Reiseveranstalters"

    Nein, die Reise würde ich auf keinen Fall in den Wind schießen. Dann muss ich eben für einen anderen Flug draufzahlen. Ärgerlich, klar, aber ich hätte ja früher in den Zug steigen können.

    Wenn ich morgen mein Auto zu Schrott fahre, ersetzt es mir auch niemand, da ich nicht Vollkasko versichert bin. War meine Entscheidung und somit trage ich die Konsequenzen.

    Was das Getrenntbuchen betrifft: Ja, ist kein Problem, mache ich ebenfalls - allerdings keinesfalls, wenn die diversen Transfers richtig ins Geld gehen. Und das betrifft nicht nur das fehlende Zug zum Flug Ticket, sondern auch die Taxikosten für 130 / 150 km für eine einfache Fahrt. Denn ich habe keine Lust, allein am späten Abend oder frühen Morgen im Mietwagen durch eine kaum oder gar nicht bekannte Gegend zu fahren.

    Weiterhin ist es teilweise sehr schwierig, bei einer Nur-Hotel-Buchung direkt beim Hotel oder über Hotelportale die gewünschte Zimmerkategorie zu erhalten, nämlich DZ zur Alleinbenutzung mit MB. Außer natürlich ich bin bereit den Preis zu zahlen, der an der Zimmertür fürs Zimmer angeschlagen ist. Das allerdings überschreitet meine "Toleranzschwelle".

    Und - du schreibst es auf der Vorseite - bisher habe ich die gebuchte Zimmerkategorie immer (!) erhalten, manchmal ein Upgrade - wie jetzt auf Mykonos. ;)

    Ansonsten - "Vielschreiber" trifft zu. Kann ich nicht bestreiten. ;)  Zu den anderen "Titeln" vermag ich nichts zu sagen, da ich mir bisher noch nie Gedanken darüber gemacht habe.

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  • kiki4
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    geschrieben 1376833523000

    Wenn es eine Möglichkeit gibt jemanden schadensersatzpflichtig zu machen, dann doch nur die Bahn. Viel Erfolg.

    Sieh die Welt mit Sonnenaugen und die Welt wird sonnig sein.
  • NinaFD
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    geschrieben 1379849182000

    Wir hatten neulich jmd., der mit dem Zug zum Flughafen fahren wollte, aber die Bahn ist ausgefallen und die nächste hatte Verspätung. Also musste er mit seinem Auto zum Airport.. dann kam er zu uns und fragte, wie das jetzt abläuft bzgl. der Sprit- und Parkkosten Rückerstattung vom RV.. da kann man ihm nur sagen, dass er RV nicht dafür verantwortlich ist, wann und wie die Kunden zum Flughafen kommen. Da kann er sich höchstens an die DB wenden und die Kosten von denen einfordern.

    *** ❤️ Reisen 2018: Juli Schweden, Oktober/November Alberta, November Marokko, Dezember Dubai, Januar Amsterdam ❤️ ***
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