• irilein
    Dabei seit: 1206835200000
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    geschrieben 1206894669000

    hi!

    eine freundin und ich wollen heuer auch das erste mal ohne eltern urlaub machen. [sind jetzt 16]

    hab mich beim bundesministerium erkundigt und der amtsdirektor schrieb mir das:

    "Zu Ihrer Anfrage teilt Ihnen das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten mit, dass Sie für Reisen innerhalb der Europäischen Union lediglich einen gültigen Reisepass benötigen. Eine Aufsichtsperson ist nicht Bedingung."

    ich nehm jedenfalls sicherheitshalber eine bestätigung mit dass ich von den eltern aus fahren darf...

    würde ich dir auch empfehlen. sicher is sicher

    glg

    iri

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1206896249000

    irilein

    genau dann ist eine Aufsichtsperson nicht nötig, wenn sich die Jugendlichen an die Jugendschutzgesetze bzw. Bedingungen halten.

    LG

  • kPeXx_04
    Dabei seit: 1184889600000
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    geschrieben 1206898423000

    war bereits öfters alleine in der türkei..

    man brauch lediglich ein schreiben indem die eltern einem erlauben zu verreisen da man sonst evtl probleme bei der passkontrolle in deutschland kriegen könnte.. dieses dokument muss beglaubigt sein..

    und zum thema buchen:

    ich (18) hab gestern für mich und zwei freunde (beide 17) eine reise in die türkei gebucht.. ging alles ohne probleme..

    hab sogar letztes jahr wo ich noch 17 war ne reise für mich und einen freund (auch damals 17) gebucht.. ging alles ohne probleme..

  • gutenmorgen
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    geschrieben 1206900976000

    ..., @carsten, am 1o.2. und auch sonst erzählst du von Betreuungs- und Aufsichtpflicht gegenüber Jugendlichen.

    Wenn ich aber von zu Hause so ein Zettelchen bekomme (irilein), die Eltern lassen mich reisen, geht alles ok:

    wenn ich mich an die Jugendschutzgesetze halte.

    Wenn nicht, was ist dann mit dem Zettelchen?

    Du mußt dich schon mal entscheiden, wie wichtig ist denn nun die Aufsichtsperson? :frowning:

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1206901558000

    @gutenmorgen

    sicherlich gibt es kein Gesetz, was eine Betreuungsperson vorschreibt. Aber es gibt Gesetze zum Schutze der Jugendlichen, wie das Jugendschutzgesetz. Wie wichtig bzw. in wie fern die Eltern ihren Kindern vertrauen können, ist individuell verschieden. Dem entsprechend auch, wie sich ein Kind im Urlaub alleine verhält. Wird ein 15 Jähriger nachts auf der Straße besoffen eingesammelt, bekommen die Eltern eine Anzeige wegen Unterlassen der Aufsichtspflicht. Ob sich ein Kind im Urlaub so verhält, werden wohl die Eltern jeweils selbst beurteilen können. Ich jedoch glaube nicht, daß Kinder in diesem Alter sich auf ihr Zimmer setzen u. sonstiges tun. Wenn ja werden es die wenigsten sein. Wenn es dann nachts eingesammelt wird, nützt auch Dein Zettelchen nichts. Dementsprechend kann ich nur ein Pro aussprechen bzgl. der Betreuungs- und Aufsichtspflicht.

  • unwichtig
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    geschrieben 1208885697000

    ich habe eine Frage...

    Da man ja auch unter 18 alleine Reisen darf (mit Einverständniserklärung der Eltern), interessiert es mich, ob man bei der Buchung der Reise den vollen Preis des Erwachsenen zahlen muss, wenn man eigentlich erst 16 ist! Kann man die "Kinderermäßigung" trotzdem wahr nehmen? Zumindest, einer von 2 Reisenden...? (wenn beide 16 sind)

    Wäre nett wenn ihr was dazu schreibt...

  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1208900535000

    Glaube meistens wird darauf hingewiesen, dass die Kinderermäßigung nur in Verbindung mit 2 oder mindestens einem Erwachsenen gewährt wird. Falls das nicht stimmt, bitte ich mich zu Berichtigen! ;)

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • unwichtig
    Dabei seit: 1208822400000
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    geschrieben 1209318659000

    Jaa.. das ist eig auch so, aber es gibt doch SINGLE mit KIND.. oder gibts sowas nicht mehr? ^^ Früher gabs sowas.. ^^ aber in meinem Falle (2 Jugendliche 17 und 16 Jahre) gilt das wahrscheinlich eher nicht, oder? ^^

  • juanito
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    geschrieben 1209319225000

    Du bist 16, wie guckst du wenn dich einer als Kind bezeichnet? :frowning: :shock1:

    Rauchen, in die Disse bis 24 Uhr, aber als Kind gelten?

    Passt irgendwie nicht zusammen.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • unwichtig
    Dabei seit: 1208822400000
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    geschrieben 1209394324000

    Ja und? Und nur nebenbei ich rauche nicht und ich habe auch noch nie geraucht. ^^

    Und wenn es Kinderermäßigung bis 16 Jahre gibt? ^^ ... warum sollte man das nicht nutzen? ^^

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