In der Schweiz gab es schon immer ab 1 kmh Bussen und auch die Höhe hat sich im unteren Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht verändert. Seit 1.1.13 ist aber tatsächlich der erste Teil des verschärften Strassenverkehrsgesetzes (SVG) in Kraft getreten.
Was aber so wie vom Threadstarter beschrieben nicht ganz stimmt, ist dies, dass 40 kmh zu schnell zu einem Jahr Gefängnis führt. Da kommts darauf an, in welcher Geschwindigkeitsbegrenzung diese 40 kmh zu schnell geschehen.
Wenn es interessiert, die genauen Limiten diesbezüglich sind in Art. 90 Abs. 4 SVG festgehalten.
Nebst der saftigen Busse kommt in der Schweiz übrigens ab einer bestimmten Geschwindigkeitsüberschreitung auch ein Entzug des Führerausweises / Aberkennung des ausl. Führerausweises dazu. Und die Höhe des Entzuges kann schnell man ziemlich hoch sein, wir in der Schweiz haben ein extrem strenges Gesetz in diesem Bereich.
Und die Aberkennung des auls. Führerausweises wird immer auch an die im Ausland zuständige Behörde gemeldet.