Zitat:
Das Ziel der Minarett-Initiative, ein in der Verfassung festgeschriebenes Bauverbot von Minaretten, ist aus mehreren Gründen bemerkenswert:
1. Auf ein hochkomplexes und weitreichendes Thema von globalem Ausmass wird mit einer, gerade einmal einen Satz umfassenden, baurechtlichen Bestimmung reagiert.
2. Das Bauverbot für einen Turm – dessen religiöser Symbolcharakter schlicht bestritten wird – soll in den Rang eines Verfassungsartikels gehoben werden.
3. Der Verfassungsartikel richtet sich präzise gegen die Praxis der Gläubigen einer einzigen
(Welt-)Religion. (...)
Türme verbieten - Nein zu einer diskriminierenden,
unverhältnismässigen und nutzlosen Initiative!
Die Initiative ist unschweizerisch
Die Minarett-Initiative gibt vor, unsere Kultur zu schützen. Basis unserer Kultur sind
aber insbesondere auch die Religionsfreiheit und der Respekt vor Werten wie Solidarität,
Vielfalt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Willkür, Ausgrenzung und Diskriminierung,
wie sie von der Initiative vermittelt werden, sind hingegen zutiefst unschweizerische
Werte, die wir nicht pflegen wollen und die wir in anderen Ländern verurteilen.
(...)
Auge um Auge – Zahn um Zahn?
Einige BefürworterInnen der Initiative finden, der Bau von Minaretten sei in der Schweiz zu verbieten, weil Christinnen und Christen in einigen muslimischen Ländern auch nicht die volle Religionsfreiheit gewährt werde. Dem ist entgegenzuhalten, dass es unseren Grundwerten widerspricht, den Bau von Minaretten in der Schweiz zu verbieten, weil die christliche Bevölkerung in einigen muslimischen Ländern ihren Glauben nicht vollständig frei ausüben kann.
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Islam ist nicht gleich «Terrorismus»
Auch die muslimische Gemeinschaft in der Schweiz besteht aus Menschen mit unterschiedlichen Ansichten und Überzeugungen. Wie in der christlichen Religion und in
anderen Religionen gibt es eine kleine Minderheit, die einen sehr strengen oder gar
fundamentalistischen Islam praktiziert. Die Tatsache, dass jemand gläubig ist, heisst in
keinem Fall, auch nicht im Islam, das er oder sie automatisch Gewalt als legitimes Mittel akzeptiert oder gar einsetzt, um eigene Ziele zu erreichen.
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Die aktuelle Gesetzgebung genügt
Die Initiative wurde insbesondere als Reaktion auf Befürchtungen lanciert, dass die MuslimInnen in der Schweiz gewisse Vorschriften ihrer Religion durchsetzen möchten, durch die die in unserer Rechtsordnung garantierten Grundrechte gefährdet würden. Unsere Gesetzgebung sieht aber bereits Massnahmen vor, um solchen Befürchtungen zu begegnen und die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz zu garantieren.
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Das Ansehen und die internationalen Beziehungen der Schweiz sind in Gefahr
Die Annahme der Initiative hätte Konsequenzen für die internationalen Beziehungen der Schweiz, und zwar sowohl für die politischen als auch für die wirtschaftlichen. Musliminnen und Muslime auf der ganzen Welt könnten sich in ihrem Glauben verletzt fühlen. Die Länder des Nahen und des Mittleren Ostens sind wichtige Wirtschaftspartner unseres Landes und unsere Beziehungen könnten sich durch ein Minarettverbot massiv verschlechtern. Wenn Saudi-Arabien dadurch auffällt, dass es vermutlich das einzige Land auf der Welt ist, das den Bau von Kirchen verbietet, muss die Schweiz sein Gegenpart werden, indem sie Minarette verbietet?
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Die Initiative wäre ein Rückschritt
Die Bundesverfassung von 1999 unterscheidet nicht mehr zwischen christlichen und anderen Religionen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass unsere Gesellschaft sich in eine vielfältige und pluralistische Gesellschaft gewandelt hat. Mit der Annahme eines Verbots für den Bau von Minaretten in der Schweiz würde wieder ein konfessionelles Kriterium eingeführt, wie in den Verfassungen von 1848 und 1874.
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Unsere Nachbarländer kennen keine besonderen Regelungen
Ein Blick auf die Gesetzgebung der europäischen Staaten zeigt, dass in keinem von ihnen, insbesondere auch nicht in unseren direkten Nachbarstaaten, besondere gesetzliche Regelungen bestehen, die den Bau von Minaretten betreffen.
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Die Initiative ist eindeutig diskriminierend
In Artikel 8 der Bundesverfassung heisst es «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich» und «Niemand darf diskriminiert werden». Laut Bundesgericht verletzt ein Entscheid diesen Grundsatz, wenn er Unterscheidungen trifft, für die kein vernünftiger Grund ersichtlich ist. Da sich ein Minarett nicht von einem anderen religiösen Bauwerk unterscheidet, das ein hohes Element aufweist, gibt es keinen vernünftigen Grund, um ein generelles Verbot aller Minarette zu rechtfertigen.
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Nutzlos
Wollen wir wirklich Minarette verbieten oder wollen wir uns nicht doch lieber für ein
tolerantes und friedliches Zusammenleben einsetzen? Radikale islamische Bewegungen
brauchen keine Symbole um zu handeln. Sie brauchen Computer und arbeiten
diskret im Untergrund, um keine Aufmerksamkeit auf sich zu lenken.
(...)
[color=#333399][size=x-small]Anmerkung: Zitate zusammengefaßt und gem. des Urherberrechtes entsprechend gekürzt. Der genaue Wortlaut kann in der verlinkten Quellenangabe nachgelsen werden.[/color][/size]