Ich habe die Neuregelungen ab 01.01.2019 eigentlich eher durch Zufall auf der Botschafts-Seite der Kapverden gefunden - die Visum-Pflicht für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen entfällt, dafür gibt es eine Flughafensicherheitsgebühr. Hier mal der Original-Wortlaut von der Botschaft-Seite:

NEUE REGELUNG DES TOURISTENVISUMS AB DEM 1. JANUAR 2019:

Die Regierung der Republik Cabo Verde befreit ab dem 1. Januar 2019 für alle gebuchten Reisen Staatsbürger der folgenden Länder vom Touristenvisum für Kurzaufenthalte bis maximal 30 (dreißig) Tagen: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Tschechiche Republik, Ungarn, Vatikan, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Zypern.

Diese Maßnahme gilt für Staatsangehörige der vorher genannten Länder, die sich an den Grenzübergängen Cabo Verdes mit ihrem Pass und einer Reisebestätigung ausweisen.

Alle Bürger ohne Visumpflicht mit einem Aufenthalt unter 30 Tagen sind trotzdem verpflichtet sich auf der Internetplattform www.ease.gov.cv bis zu 5 (fünf) Tagen vor Reiseantritt zu registrieren, unter Angaben der Informationen aus dem Reisepass, Reisezeitraum (Ein- und Ausreisedatum), der Flugnummer und den Ort der Unterkunft. Bitte beachten Sie, dass ausländische Staatsbürger, die bereits über ein gültiges Einreisevisum verfügen, keine Vorregistrierung benötigen.

Bei längeren Aufenthalten als 30 Tagen oder bei mehrfachen Einreisen in Cabo Verde muss das Visum wie bisher bei der Botschaft oder bei einem Konsulat von Cabo Verde angefordert werden. 

NEUE REGELUNG FÜR DIE FLUGHAFENSICHERHEITSGEBÜHR (TSA) AB DEM 1. JANUAR 2019:

Die Regierung der Republik Cabo Verde hat eine neue Regelung für die Flughafensicherheitsgebühr (TSA= Taxa de Segurança Aeroportuária) bewilligt, die ab dem 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Die bisherige Regelung besagte, dass alle Passagiere beim Kauf eines Reisetickets die zahlungspflichtige Flughafensicherheitsgebühr begleichen mussten.

Durch die neue Regelung der Regierung wurde die Zahlungsart und der Betrag der Flughafensicherheitsgebühr geändert und zwar muss sie auf einer Vorregistrierungsplattform oder bei Ankunft auf den Flughäfen beglichen werden.

Daher sind alle, die nach Cabo Verde einreisen oder zwischen den Inseln reisen, sowie auch alle kapverdischen Bürger, die zwischen den Inseln reisen, verpflichtet, die Flughafensicherheitsgebühr zu zahlen. Für Inlandsflüge wird eine Gebühr von 150$00 (dies entspricht 1,36 Euro) pro Fluggast fällig. Für internationale Flüge wird eine Gebühr von 3.400$00 (umgerechnet 30,71 Euro) pro Passagier fällig. 

Zahlungsarten der Flughafensicherheitsgebühr:

Vor der Reise auf der Vorregistrierungsplattform: www.ease.gov.cv oder durch einen Reiseveranstalter;

Oder ausnahmsweise bei Ankunft auf den internationalen Flughäfen (bei Bezahlung vor Ort am Flughafen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben).

Folgende Personen sind von der Zahlung des Flughafensicherheitsgebühr befreit:

Bürger die einen kapverdischen Pass besitzen, ihre Kinder unter 18 Jahren und der Ehepartner, gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Pass, Personalausweis oder National Ausweis);

die natürlichen Bürger aus Cabo Verde sowie deren Ehepartner und ihre Kinder unter 18 Jahren, gegen Vorlage eines Reisepasses, einer Geburts- oder Heiratsurkunde oder eines anderen Dokuments aus dem hervorgeht, dass sie geboren, verheiratet oder das Kind eines Vaters oder Kind einer Mutter sind, die aus Cabo Verde stammen;

Kinder bis zu 2 Jahre alt;

Ausländer mit Wohnsitz in Cabo Verde, darunter Personal für diplomatische Vertretungen und internationale Organisationen mit Sitz im Land;

Fluggäste, die an offiziellen Missionen teilnehmen, die mit dem Flugzeug, das dem privaten Dienst des Staates Cabo Verde oder eines fremden Staates untersteht, beruhend auf Gegenseitigkeit;

Fluggäste von Luftfahrzeugen, die aus technischen, meteorologischen oder anderer ordnungsgemäß nachgewiesener höherer Gewalt gerechtfertigten Gründen zwangsweise zum Flugplatz zurückkehren müssen, wenn sie keinen anderen Flugplatz genutzt haben;

Fluggäste in Transit auf nationalen Flugplätzen.