@curiosus
jetzt wollt ich's mal genau wissen
WIKI sagt folgendes:
In der Umgangssprache wird unter Garantie vornehmlich die Zusicherung der Funktionsfähigkeit von Gütern – insbesondere technischer Konsumgüter – für eine bestimmte Periode bezeichnet. Bei Funktionsmängeln während dieser Periode verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit kostenlos wiederherzustellen. Die Bedingungen der Garantie sind in einem Garantieschein festgehalten. Der Sprachgebrauch macht häufig keinen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistungspflichtund einer zusätzlichen freiwillig angebotenen vertraglichen Garantie, während es sich juristisch um unterschiedliche Rechte bzw. Verpflichtungen handelt
Ich vermute mal, highwayone geht's darum, wenn er in USA ein Iphone kauft und es geht kaputt, was dann??? Meine Info dazu ist, daß man dann auch in Deutschland ein Jahr lang ein Recht auf Gewährleistung/Garantie, wie auch immer... hat!