Ich zitiere mal von einer Ratgeberseite aus dem Internet:
Beachten Sie, dass die Freigrenze immer nur pro Person und Sache(n) gilt. Beispielsweise kann nicht ein Ehepaar ein Laptop im Wert von 500 Euro zollfrei mitnehmen, da das Laptop die 430 Euro bereits überschreitet, und daher pauschaliert verzollt werden muss. Hingegen wäre es möglich, dass beide ein Laptop im Wert von je 400 Euro zollfrei mitnehmen.