Die Infromation des Auswärtigen Amtes:
Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes. Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen.
Nach derzeitigem Stand wird der deutsche Kinderpass ab dem 26. Oktober 2006 nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt, sofern er nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellte Kinderpässe berechtigen dagegen nach wie vor zur visumsfreien Einreise in die USA
Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!
Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt werden, müssen über ein digitales Lichtbild verfügen. Die maschinenlesbaren deutschen Reisepässe erfüllen dieses Kriterium bereits und berechtigen weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur visafreien Einreise in die USA im Rahmen des US-Visa Waiver Programmes.
Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (sog. E-passport).
Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.