@Ronny...
glaube, ganz so einfach ist das nicht. Wenn mich mein laienhafter juristischer Verstand nicht täuscht und ich z.B. die Ausführungen bei Zoll.de lese, dann Vorsicht, denn...:
"Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze (175 Euro) überschritten, werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Dies bedeutet, dass z.B. ein Schrank mit seinem Gesamtwert von 320 EUR zu verzollen ist".
D.h. für mich frei übersetzt...möglichst nur Sachen kaufen die weniger als 175.- Euro kosten, denn dann trifft Deine Ausführung (175.- frei + 350.- mit 13,5%) zu.
Wer also zwei Teile à z.B. 260.- Euro kauft, ist auf einmal voll mit dabei!
Aber vielleicht kann ja auch mal ein Zöllner (gibt doch bestimmt mitlesende hier im Forum) mal wirklich Klarheit an ein paar anderen Beispielen schaffen.