Am besten Ihr schaut unter "www.zoll.de" nach.
Wenn Ihr die Seite aufhabt müßt Ihr bis Reisefreigrenzen
runterscrollen.
Da könnt Ihr euch dann die PDF Broschüre
"Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll ansehen."
Hier ein paar Auszüge
Es kann immer mal passieren: Sie kommen von Ihrer Reise zurück und haben mehr Waren im Gepäck, als Sie abga-
benfrei einführen dürfen. Der Zoller hebt in diesem Fall die von Ihnen zu zahlenden Einfuhrabgaben schnell und unbürokratisch im so genannten pauschalierten Verfahren.
Faustregel: Bis zu einemWarenwert von 350 €müssen Sie in der Regel Abgaben in Höhe von13,5 Prozent entrichten.
Sollte der Wert der Waren, die Sie über den Reisefreibetrag hinaus mitführen, auch die Grenze von 350 €überschreiten, so hängt die Höhe der Einfuhrabgaben nicht
allein vom Wert, sondern auch von der Art der Waren ab.Das heißt, die Abgaben werden nicht mehr pauschal erhoben, sondern nach den individuellen Sätzen des Zolltarifs und der einschlägigen Steuergesetze.
Ab einem Warenwertvon350 €gelten individuelle Abgaben-sätze.
Reisen außerhalb der Europäischen Union.
Um festzustellen, ob die 350-Euro-Grenze überschritten wird oder nicht, ist es ratsam, Rechnungen über die gekauften Waren vorlegen zu können. Ist Ihnen dies nicht möglich, weil es sich beispiels-weise um Geschenke handelt, geht die Zollstelle von Vergleichspreisen aus. Sind auch solche nichtbekannt, wird der Wert der Ware geschätzt.
Bevor jezt noch andere Fragen in Sachen Zoll kommen, rate ich diese Broschüre komplett zu lesen.
Da steht auch drin, was Sie z.b. nicht einführen dürfen.
Schönen Urlaub
Andreas