Abzocke von behinderten Verkehrsteilnehmern
An alle Behinderten mit blauen internationalen Parkberechtigungsausweis Wir wurden im März 2015 insgesamt 3 mal innerhalb von 10 Minuten auf der Suche nach einem Behindertenparkplatz von Kameras fotografiert und 1 Stunde später bei der Ausfahrt aus der verkehrsberuhigten Zone ein viertes mal. Dafür wurden wir von der Stadt Bozen als Behinderter, der eigentlich berechtigt ist in diese Zone einzufahren, mit 4 Anzeigen mit jeweils 95.- Strafe belohnt. Nach Einspruch bei der Stadt Bozen wurde zwar die Strafe erlassen, jedoch mussten die Zustellgebühren von 60.- Euro (15.- pro Bescheid) bezahlt werden, damit die Strafe erlassen wird. Ansonsten könne man ja über einen italienischen Anwalt eine Rekurs (Einspruch) beim Friedensgericht beantragen. Toll. Der Hammer ist: Man muss sich als BERECHTIGTER vor dem Einfahren in den verkehrsberuhigten Bereich anmelden , so die Stadt. Dann wird man auf eine weiße Liste gesetzt und ist somit berechtigt einzufahren. COOL ???????????????? Doch dies steht nicht auf den Einfahrtsschildern. (http://www. gemeinde.bozen.it/mobilita_context02.jsp?ID_LINK=4239&area=123) Der gut sichtbar ausgelegte blaue Parkausweis nützt nichts, denn die Aufnahmen erfolgen aus Datenschutz nur von hinten. Seltsam oder? Selbst als wir während unserer Suche nach einem Parkplatz von Polizisten kontrolliert und durch gewunken wurden, bekamen wir von den Ordnungshütern keinen Hinweis wir möchten uns bitte anmelden. Klasse,Toll !!!!!!!!! Man kann sich auch nachträglich innerhalb einer bestimmten Zeit nachmelden. Irre oder? Abzocke für Behinderte die berechtigt sind !! Verstoß gegen italienisches Straßenverkehrsrecht durch die Stadt? Verstoß gegen Internationales Verkehrsrecht? Aber diese Art muss publik gemacht werden sonst werden noch andere sog. Berechtigte abgezockt. Im Fazit kann man sagen: Nochmals Dank an die Stadt Bozen, dass Sie trotzdem so großzügig war die Strafe zu erlassen. Ciao bella italia tutto va bene oder so ähnlich.
Fazit: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.