Wichtig:
Man braucht zur Benatragung des Internationalen auf jeden Fall den Führerschein in Kartenform. Mit dem rosa Läppchen oder dem grauen geht das nicht.
Wichtig:
Man braucht zur Benatragung des Internationalen auf jeden Fall den Führerschein in Kartenform. Mit dem rosa Läppchen oder dem grauen geht das nicht.
Danke.
Deswegen habe ich auch keinen
Kann keinen beantragen
d.h. meiner ist von vor 1990, ga ging es mit dem grauen Lappen noch.
Ich hab das rosa Läppchen dafür geopfert,- tat mir schon leid um das schöne Jugendbildnis
Ganz nebenbei, in Thailand nützt Dir auch ein internationaler Führerschein wenig, da er dort nicht anerkannt wird. Grund schon mal, dass ihn keiner der Polizisten lesen kann (auch Englisch ist bei den meisten Mangelware). Es sei denn Ihr lasst ihn übersetzen und beglaubigen, dann habt Ihr eine kleine Chance.
Spass beiseite, Auto anmieten geht schon mit dem Ding, besonders, wenn dies bei einem der bekannten Anbieter wie Avis oder Budget erfolgt. Beim Anmieten eines Mofas etc. interessiert es ohnehin keinen gross, was Ihr für Papiere beibringt. Jedoch, wie bereits weiter oben angedeutet, bei einem Unfall (bei welchem Ihr als Farang ohnehin schlechte Karten habt) kann es kritisch werden.
Für den Thai-Führerschein braucht es zwar keine grossen Beweise der Fahrkunst. Ob er sich jedoch in den wenigen Wochen Urlaub dort rentiert, sei dahingestellt.
Wolfmisc, du meinst sicher das Richtige, hast das aber schon ein wenig missverstaendlich formuliert. Mieten kannst du meist ganz ohne Fueherschein. In Deutschland brauchst du ja auch keinen Fuehrerschein, um beispielsweise nen Porsche zu kaufen und zuzulassen. fahren darfst du den dann aber nur, wenn du auch die entsprechende fahrerlaubnis hast. Das ist in Thailand nicht anders.
Um legal ein Mietmoped fahren zu duerfen, braucht man erst einmal die heimatliche Fahrerlaubnis in der entsprechenden Klasse, also fuer Leichtkraftraeder bis 125cc ohne Einschraenkungen bei der bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit. In alten Autofuehrerscheinen (damals noch "Klasse 3") ist die bereits enthalten, in neueren nicht mehr und die berechtigen dann natuerlich auch in Thailand nicht zum Fuehren eines solchen Kraftrades (kleinere sind als Mietmopeds nicht ueblich). Weiterhin ist der internationale Fuehrerschein vorgeschrieben.
Auch wenn das in der taeglichen Praxis kaum wirklich ueberprueft wird, im Falle eines Unfalls kann einem die fehlende fahrerlaubnis schnell zum verhaengnis werden, aber das wurde ja schon mehrfach gesagt.
Was nun den thailaendischen Fuehrerschein betrifft, so ist ein solcher fuer Touristen i.d.R. unerreichbar. Voraussetzung hierfuer ist naemlich eine Wohnsitzbestaetigung in Thailand, die von der thail. Immigration nur ausgestellt wird, wenn man mindestens ein Non Immigrant Visum und auch tatsaechlich einen Wohnsitz in Thailand hat. Mit Touristenvisum oder gar ganz ohne wird man eine solche Wohnsitzbestaetigung jedoch kaum bekommen. Sollte man doch einen bekommen, dann denke man bitte immer daran, dass der thailaendische Autofuehrerschein auch nicht zum Fuehren eines Mopeds berechtigt. Dafuer benoetigt man einen gesonderten Motorradfuehrerschein.
In Thailand gibt es keine kombinierten Fuehrerscheine. Es wird fuer jede Klasse ein eigener ausgestellt. Deer Fuehrerschein ist dann ab Ausstellung ein Jahr lang gueltig und muss zeitnah zum Ablauftag (kurz vorher oder genau am Tag) zur Verlaengerung vorgelegt werden, persoenlich! Er wird dann in der Regel um 5 Jahre verlaengert. Versaeumt man es, rechtzeitig verlaengern zu lassen, darf man wieder von vorn anfangen.
Gruss
Caveman
Sehe ich das richtig das ich mit meinem PKW Führerschein in Deutschland ein Moped bis 50 cm³ fahren darf und in Thailand dafür einen Motoradführerschein bräuchte?!
Gruss
Torsten
Nee, das siehst du falsch. Du darfst in Thailand alles fahren, was du in Deutschland mit deiner deutschen fahrerlaubnis auch darfst. Deine Fahrerlaubnis wird nicht dadurch veraendert, dass du dich in einem anderen Land befindest.
Allerdings wirst du in Thailand wahrscheinlich kein 50cc Moped finden, schon gar nicht eins, das den Bestimmungen des deutschen Autofuehrerscheins gemaess gedrosselt ist. Der erlaubt naemlich das Fuehren solcher 50cc Mopeds nur dann, wenn diese bauartbedingt eine bestimmte Hoechstgeschwindigkeit nicht ueberschreiten (ich glaube, das sind 40km/h). Solche Muehlen gibt's in Thailand gar nicht.
Nur sehr alte Fuehrerscheine der damaligen Klasse 3 beinhalten auch die Fahrerlaubnis fuer Leichtkraftraeder bis 125cc ohne Beschraenkung der bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit. Den Stichtag, an dem das fuer neue Klasse 3 Fuehrerscheine geaendert wurde, musst du bitte selbst ergoogeln. Wenn du so einen hast, dann hast du auch die Fahrerlaubnis fuer die hier in Thailand zum Verleih angebotenen Kisten.
Um es noch einmal kuz zusammen zu fassen: Du brauchst mindestens eine Fahrerlaubnis fuer Leichtkraftraeder bis 125cc ohne Einschraenkung bezueglich der bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit.
Gruss
Caveman
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!