Danke ronja!
...genau das hatte ich gesucht und auf die schnelle nicht gefunden!
Zu ergänzen wäre allerdings, das wenn keine Kaufbelege aus dem Urlaubsort vorgezeigt werden können, der hier in Deutschland aktuelle Verkaufspreis als Grundlage berechnet wird ... und dann ist man eben sehr schnell über den 175 Euro.
Viele glauben, das sie mit dem Nichtvorzeigen von Belegen verhindern können, das sie als Plagiat-Einführer belangt werden. Das bringt gar nichts! Der Zoll behält die Ware auch nur beim geringsten Plagiatverdacht ein, und berechnet dann zusätzlich zur fälligen Strafe auch noch die in Deutschland üblichen Preise.