Da es erst in ner halben Stunde los geht hab ich nochmal schnell den Text raqus gesucht vom Deutschen Zoll
Quelle www.deutscher-zoll.de:
Um den Handel mit kopierten Markenprodukten zu unterbinden, beschlagnahmt der Zoll im Reiseverkehr mit Nicht-EU-Staaten eingeführte Fälschungen. Wird jedoch die Reisefreigrenze von 430 Euro (gültig für Reisende im Flug- und Seeverkehr) bzw. 300 Euro (gültig für sonstige Reisende) nicht überschritten und ist auch kein kommerzieller
Charakter bei der Einfuhr erkennbar, schreitet der Zoll nicht ein.
Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine Reisefreigrenze von 175 Euro unabhängig vom Verkehrsmittel.