Hilfe, was für einen Führerschein brauche ich den in Thailand??? Wir möchten ein Moped oder ein Auto dort mieten unfd ich verstehe es jetzt gar nicht was ich dafür brauche.Oder reicht mein normaler Führerschein im Scheckkartenformat???
Führerschein
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geschrieben 1351961128000
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geschrieben 1351961682000
Den Internationalen !
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geschrieben 1351966119000
Bei den empfehlenswerten International Car Rentals bekommt man ohne den Intl. Führerschein keinen Mietwagen, bei einem Unfall gibt es ohne sehr grosse Probleme.
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1351967055000
und den gibt es bei der Führerscheinstelle der jeweiligen Kreisverwaltung.
Bei mir hat er etwa 17 Euro gekostet. Das sollte es einem schon wert sein.
35x Mallorca,9xÄgypten,4xThailand, 1xLangkawi,1xSri Lanka,1x Malediven,1x Dom Rep,1xTürkei,1xTunesien, 2xGran Canaria,1xTeneriffa, 1x Fuerteventura, 1xIbiza -
geschrieben 1351973232000
Auf jeden Fall, kein I Führerschein, keine (gültige) Auto-Versicherung , die Mopeds sind ohnehin nur selten versichert.......
Einem frohen Gemüt lacht die Sonne auch bei Regenwetter. -
geschrieben 1357586738000
Auch wenn es immer und ueberall behauptet wird braucht man, rein rechtlich gesehen, fuer Thailand keinen Internationalen Fuehrerschein.
Denn Thailand hat die Vienna Convention on Road Traffic von 1968 unterschrieben und einer der Artikeln dieser Convention legt fest:
2. Contracting Parties shall recognize:
(a) Any domestic permit drawn up in their national language or in one of
their national languages, or, if not drawn up in such a language, accompanied by a certified translation;
Damit reicht legal ein nationaler Fuehrerschein aus z.B. D oder A aus.
Ob der kleine Angestellte am Mietwagenschalter oder der Dorfpolizist den Text dieser Convention kennt wage ich aber zu bezweifeln und wuerde deshalb lieber trotzdem einen Internationalen Fuehrerschein dabei haben.
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geschrieben 1492674382301 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
Da das Thema immer wieder aufkommt, hier nochmal der Hinweis des Auswärtigen Amtes:
"Deutsche Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind entweder ein Internationaler Führerschein (in Verbindung mit der deutschen Fahrerlaubnis) oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein."
Jedoch wird immer wieder diskutiert, welcher internationale Führerschein den der richtige wäre, der von 1926 oder der von 1968?
Aus diesem Grund hat ein Mitglied einer FB Thailand Gruppe die deutsche Botschaft angeschrieben, welcher Führerschein den nun der Richtige wäre.
Hier die Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 11. April 2017, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass keines der genannten Abkommen Anwendung findet.
Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 wurde von der thailändischen Regierung zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert. Wann dies erfolgen wird ist leider nicht abzusehen.
Dem Genfer Abkommen über Straßenverkehr vom 12.08.1949 ist Deutschland nicht beigetreten und findet demnach keine Anwendung.
Auf den ersten Blick scheint das Internationale Abkommen übe Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926 für beide Staaten zwar einschlägig zu sein. Jedoch bekamen wir vom thailändischen Außenministerium im Rahmen einer Verbalnote die Auskunft, dass Thailand keine Vertragspartei des Abkommens sei. Aufgrund dieser Verbalnote kann von einer Anwendung des Abkommens nicht ausgegangen werden.
Jedoch besteht die Möglichkeit in Thailand einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen. Die Voraussetzungen hierfür sind:
1. Ausländeridentitätsnachweis oder Reisepass mit Fotokopie
2. Wohnsitzbescheinigung oder gültige Arbeitserlaubnis (Work Permit) mit Fotokopie oder Wohnsitznachweis in Thailand, der von der ausländischen oder internationalen Vertretung ausgestellt wird. Dieser Nachweis darf nicht älter als ein Jahr alt sein.
3. Ärztliche Bescheinigung, dass der Antragstelle keine gefährlichen Krankheiten bezüglich des Fahrens oder ansteckende Krankheiten hat. Er darf kein Alkoholiker oder Drogenabhängiger und keine Person mit mentalen Problemen sein. Diese Bescheinigung dar nicht älter als ein Monat alt sein.
4. Gültiger Führerschein mit einer gleichen Kategorie wie beim beantragten Führerschein mit Fotokopie. Falls der Führerschein nicht in englische Sprache ist, muss die Botschaft des Führerscheinausstellungslandes den Führerschein übersetzen oder eine Bescheinigung für den Führerschein in Thai oder in Englisch ausstellen.
Der Prozess um den Führerschein umzuschreiben gliedert sich wie folgt:
1. Beantragung mit Unterlagen
2. Physikalische Prüfung ohne schriftliche und praktische Prüfung
3. Einstündiges Seminar
4. Bezahlung der Gebühr und Ausstellung des Führerscheins
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxEigennamen editiertxxxx
Rechtsreferendar
Rechts- und Konsularabteilung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Bangkok
South Sathorn Road
Bangkok 10120
Tel.: +66(0)2287-9000
Fax.: +66(0)2285-6232
E-Mail: rk.referendar1@bangk.auswaertiges-amt.de
Website: www.bangkok.diplo.de
Sicherlich bekommt man problemlos mit dem deutschen Führerschein an jeder Ecke einen Roller gemietet, das Problem besteht nur im Falles eines Unfalls, da die Versicherung dann nicht bezahlt, da ohne gültigen Führerschein gefahren wurde.
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geschrieben 1492689424290
Beantrage lieber einen Internationalen Führerschein. Der kostet ca. 16 Euro und dauert nur wenige Tage. Antrag im Internet ausdrucken, ausfüllen, ein Biosymetriches Foto, Personalausweis, Führerschein in Kartenform, ca. 16,00 Euro und ab zur Führerscheinstelle.
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geschrieben 1492692166975
Ich brauch keinen, da ich nicht vorhabe, da Auto zu fahren.
Dies war lediglich eine Info, dass obwohl der deutsche bzw beide internationalen Führerscheine von den Vermietern anerkannt wird, dies eine Versicherung im Falle eines Unfalls jedoch nicht tut, da du für die Versicherung ohne Führerschein gefahren bist.
Ich weiß, dass das vielen egal ist und man dann erst das Jammern anfängt, wenn mal was passiert ist.
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geschrieben 1492694780660 , zuletzt editiert von bernhard707
Nicht ganz richtig cocoly, und spätestens an
"2. Wohnsitzbescheinigung oder gültige Arbeitserlaubnis (Work Permit) mit Fotokopie oder Wohnsitznachweis in Thailand, der von der ausländischen oder internationalen Vertretung ausgestellt wird. Dieser Nachweis darf nicht älter als ein Jahr alt sein."
würde jedes Unterfangen scheitern als Reisender in Thailand ein Auto zu mieten.
Ich hatte in Thailand vor einigen Jahren einen Unfall mit Schäden sowohl an meinem Mietwagen als auch am beteilgten einheimischen Fahrzeug.
Ich war zwar an dem Unfall nicht schuld, aber die Schuldfrage ist bei Unfällen mit Farang für die Polizei in Thailand eher sekundär, die Police Officer hat lediglich mein Intl. Führerschein und die bei meinem Miewagen inkludierte Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ohne SB interessiert, die nach Begutachtung der Schäden durch einen Beauftragten der Versicherung die Übernahme der Kosten bestätigt hat.
Edit:
Ach ja vergessen, natürlich musste ich als Farang am nächsten Tag in der Police Station wegen des Unfalls noch eine Geldstrafe von 400 Baht bezahlen
Life is too short to limit your vision ... indeed