• Rostnagel
    Dabei seit: 1492427141093
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    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1492795323699

    @mkfpa

    Ich habe grundsätzlich keine Diskussionen mit Thailändischen Polizisten .... ich habe ja auch keinen Unfall und als ich mitten in Bangkok angehalten wurde einigten wir uns auf Grund von Verständigungsschwierigkeiten auf ein Unentschieden und die Polizei und ich sind unserer Wege gegangen.

    Wenn ich einen schwerwiegenden Unfall in Thailand hätte, wäre es ein leichtes, zu meinem Anwalt auch noch einen Übersetzer zu bekommen und in weniger als einer Woche wäre auch mein "internationaler Führerschein" aus Deutschland eingetroffen, wenn dieser verlangt wird, was aber keiner will.

    Ihr versucht hier immer auf "****** komm raus" ein Konstrukt zu erzeugen, das einen Internationalen Führerschein voraus setzt. Ich halte dagegen, dass sicherlich mehrere 100.000 Personen ohne Internationalen Führerschein ein Auto mieten und damit auch kein Problem haben.

    Wo bitte sind denn die ganzen verhafteten Leute, die wegen Nichtbesitz eines Führerscheins in Haft sitzen?

    Fakt ist allerdings: Drogen, Alkohol und dann einen Unfall mit schwerwiegenden Folgen für das Opfer .... da gibt es keine Gnade.

    So, das soll es von mir gewesen sein. Kauft euch einen "Internationalen" wenn ihr euch sicherer fühlt, bei einem schweren Unfall hilft der so viel wie jede andere Fahrerlaubnis, die ihr nachweisen könnt ... oder so wenig.

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1492798378510

    Klar kommen auch 100.000sende Touris ganz ohne gültigen Führerschein in Thailand problemlos durch. Ich investiere aber lieber € 15.- für einen Internationalen Führerschein als, im Urlaub, eventuell eine Woche Stress zu haben.

    Wobei mich allerdings interessieren würde wie du, bei einem Unfall, Diskussionen mit Thailändischen Polizisten grundsätzlich vermeiden würdest.

  • Rostnagel
    Dabei seit: 1492427141093
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    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1493183746780

    Der "Standard-Polizist" in Thailand spricht kein Englisch, kein Deutsch, kein Französisch. Damit erübrigt sich jegliche Diskussion!

    Bei einem wirklich schlimmen Unfall mit Sachschaden regelt das die Hotline von "Budget" für mich. Bei Personenschaden hilft im Zweifelsfall die Deutsche Botschaft mit Übersetzungsservice, Bestätigung der Fahrerlaubnis und mit Anwalt weiter.

    Oder glaubst du allen Ernstes, dass dein 15€-Führerschein dir da irgendwie hilft?

  • chriwi
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1493189436976 , zuletzt editiert von chriwi

    Ich glaube, ein Mix aus beidem wäre gut: Einerseits einen internationalen Führerschein zu haben UND andererseits einen renommierten Vermieter wie Budget zu wählen und im Ernstfall Tourist Police, Botschaft oder Außenamt einzuschalten. Was aber bedeutet, dass man derenTelefonnummern (wie auch die der Reisekrankenversicherung) parat haben sollte und natürlich auch ein Mobiltelefon mit Thai-SIM vorhanden sein sollte.

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • mampf
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    geschrieben 1493190040086

    Ich habe im Januar 2 mal ein Auto in Bangkok gemietet, bei Avis in der Stadt hätte ich das Auto ohne den internationalen Führerschein nicht erhalten (habe es ausprobiert, weil ich eben auch wissen wollte, ob die 15€ rausgeschmissenes Geld sind). Am Flughafen habe ich dann das 2te Auto ohne Probleme mit meinem nationalen Führerschein erhalten...

    Gruß Mampf

  • klld
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    geschrieben 1495247094200 , zuletzt editiert von klld

    Schon komisch die Antworten hier....aber wenn man es einfach nicht verstehen will.

    Internationaler Fuehreschein - ganz klar. Mit nationalen Fuehrerschein oder Buechereiausweis kriegst auch ein Auto. Aber im Schadensfall ist die Versicherung doch nicht dumm. Gueltige Fahrerlaubnis ist nicht das Problem des Vermieters sondern des Mieters.

    Im uebrigen bei einem Mopedunfall.... Fahren ohne gueltige Fahrerlaubnis. Wer zahlt den Krankenhausaufenthalt und die Behandlung ?

    Aber egal wer es nicht glauben will findet wieder irgendeine Ausrede ..... viel Erfolg.

    http://www.phuketgazette.net/phuket-news/Critically-injured-Aussie-hospitalized-Phuket-video/66209

  • Drachenflugschule
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    geschrieben 1495263170797

    @KLLD

    Wenn du es nicht verstehen willst, wäre richtig.

    In deiner Story geht es um eine Frau, die keine Fahrerlaubnis für das Motorrad hatte. Da hätte Sie auch keinen "Internationalen Führerschein" dafür bekommen.

    Noch mal zum Mitdenken: Der "Internationale Führerschein" ist eine beglaubigte, standardisierte Übersetzung der Fahrerlaubnis aus dem Herkunftsland. Wenn kein Internationaler Führerschein mitgeführt wird, ist das nicht "fahren ohne Führerschein/Fahrerlaubnis". Im Falle eines Unfalls muss man diese "Übersetzung" im Zweifelsfall nachreichen, oder in Thailand anfertigen lassen.

    Was allerdings in der Story richtig ist: Man braucht für manchen Scooter einen Motorradführerschein aber viele ignorieren das und mieten sich so ein Teil, auch wenn sie keine Fahrerlaubnis für ein Motorrad haben. Das ist dann Fahren ohne Führerschein/Fahrerlaubnis und das führt zu Verlust des Versicherungsschutzes, Strafen bis zu ********* usw.

    Ich bin ein Troll - bitte nicht füttern!
  • Malini
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    Verwarnt
    geschrieben 1495272861040

    @Drachenflugschule alias Peter,

    zwischen Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt ein erheblicher Unterschied!

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • Drachenflugschule
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    geschrieben 1495273753202

    Peter?

    Fahren ohne Führerschein (Führerschein liegt zuhause im Schrank, Fahrerlaubnis ist aber vorhanden)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Führerschein wurde nicht gemacht oder Fahrelraubnis wurde eingezogen z.B. wegen Alkohol)

    Fahrverbot (z.B. 4 Wochen wegen überhöhter Geschwindigkeit) => Fahren im Ausland durchaus erlaubt (rechtliche Grauzone)

    Führerschein = Nachweis der Fahrerlaubnis

    Internationaler Führerschein = Nachweis der Fahrerlaubnis in standardisierter Form für den internationalen Gebrauch

    Kein internationaler Führerschein vorhanden => Nachweis der Fahrerlaubnis muss anderweitig erbracht werden oder nachgereicht werden.

    Ich bin ein Troll - bitte nicht füttern!
  • klld
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    geschrieben 1495298548877

    @Drachenflugschule

    Ich bin kein Experte im thailaendischen Verkehrsrecht.

    Im Schadensfall musst du nicht mir sondern dem Polizisten auf dem Polizeirevier und dem Versicherungsheini das erzaehlen. In wie weit die deinen Ausfuehrungen folgen wollen oder koennen wird sich zeigen.

    Die paar male die ich auf der Polizeiwache uebersetzen musste war der Internationale Fuehreschein jedesmal gefragt.

    http://www.thephuketnews.com/tourists-driving-in-phuket-get-legal-or-get-fined-or-worse-60290.php#8Pbf1KkRzAzSwc9x.97

    Meine Meinung dazu ist.... der Urlauber sollte sich fuer den Urlaub rechtlich so gut es geht absichern. Anstaendige Auslandskrankenversicherung (nicht die der Kreditkarte), Internationaler Fuehrerschein (falls man sich motorisiert bewegen moechte), nur das Fahren fuer was der Fuehreschein gueltig ist, usw.

    Damit der Urlaub ohne finanziellen oder gesundheitlichen Totalschaden endet. Die Risiken minimieren.

    Problematisch finde ich in oeffentlichen Foren Tips zu geben, die eventuel fuer jemanden ein boeses Nachspiel haben. Die paar Euro fuer einen Internationalen Fuehrerschein und Auslandkrankenversicherung sollten bei einem Urlaub noch drin sein.

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