Hallo,
wir fliegen in 5 Wochen nach Ko Samui und wollen uns einen Mietwagen für mehrere Tage nehmen.
Benötigen wir dafür einen internationalen Führerschein oder reicht der ganz normale aus??
Vielen Dank!
Martina
Hallo Martina,
auf die Antworten bin ich auch gespannt!
Wir hatten den alten grauen Lappen und noch nicht einmal unsere Zulassungsstelle konnte uns eine gescheite Auskunft geben.
Übrigens mieteten wir dann immer ganztags ein Taxi (Kosten ca. 36€ incl. Fahrer!) und hatten so keinen Stress mit dem Verkehr oder falschen Papieren. War viel entspannter und auch kaum teurer.
Aber das nächste Mal wäre ein eigener fahrbarer Untersatz doch mal gut!
Hi,
der "alte, graue Lappen" reicht aus. Hatte damit keine Probleme.
Hallo Martina,
meine Lieblingsfrage, gleich hinter der nach dem Wetter. Selbstverständlich brauchst Du einen int. Führerschein. Voraussetzung hierfür ist der Plastikführerschein, welcher nur innerhalb der EU gilt, wie übrigens auch der rosa Führerschein und der "graue Lappen" sowieso. Dario, bist Du denn in eine Kontrolle geraten oder hattest gar einen Unfall? Wahrscheinlich nicht.
Gruß Klaus
Voraussetzung hierfür ist der Plastikführerschein,
welcher nur innerhalb der EU gilt,
wie übrigens auch der rosa Führerschein und der "graue Lappen" sowieso.
Gilt nur innerhalb der EU?
Wer sagt das?
Natürlich sollte man einen Internationalen besitzen, da in ihm die Klassen in versch. Sprachen aufgeführt werden.
Und die Liste der Vertragsstaaten ebenfalls.
z.B. darf man mit dem 3.er bis 7,49 t. fahren, dies müsste extra eingetragen werden.
Der deutsche Führerschein gilt in den Ländern wo er durch Bilaterale Abkommen anerkannt wird, auch außerhalb der EU
z.B. schon vor dem Beitritt Polens dort.
In der Türkei auch. Bin mit dem grauen Lappen 1000 x dort gewesen.lol
Aber für alles was weiter weg ist JA- den Internationalen
Nachfolgend der Wortlaut des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse (Führerscheine) im Ausland
Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt (Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen (2000/275/EG), EG-ABl. Nr. L 91 vom 12. April 2000).
Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.
Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.
Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab, welchen Führerschein Sie besitzen (grau oder rosafarbenes Muster, Scheckkarte oder internationaler Führerschein) und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist.
Wir bitten um Verständnis, dass hierzu keine umfassende Darstellung gegeben werden kann. In den meisten europäischen Staaten ist ein internationaler Führerschein nicht erforderlich. Ob jedoch eine Übersetzung des Führerscheins oder ein internationaler Führerschein mitgeführt werden muss, sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder der zuständigen Stelle des Staates, den Sie besuchen wollen, erfragen.
Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab,-.........
welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist.
Sag ich doch
Wir sind doch einer Meinung.
Bis Türkei- Ja, beigetreten schon vor langer Zeit.
Thailand- nein
So Ihr Oberschlaumeier aus Beamtenstaatshausen ....
Nein, ich bin in keine Kontrolle geraden ..... nein, ich hatte keinen Unfall
Ja, ich musste diesen bei der Fahrzeugübernahme vorzeigen
Nein, laut deutschem Autovermieter ist es nicht notwendig, einen IFS zu haben.
Nein, laut deutschem Reiseveranstalter ist es nicht notwendig einen IFS zu haben
Ja, ich habe mit meinen "alten grauen Lappen" bisher von Nord- über Mittel- nach Südamerika, von Nordafrika bis Südafrika, von Indien bis zu Inseln im "Indischen" und natürlich auch in Thailand nie Probleme gehabt. Und bin doch so einige male kontrolliert worden. Selbst im korupten Kenia wurde der akzeptiert.
Und wenn Ihr einen Unfall habt, dann hilft auch der IFS nichts, insbesondere mit Schwerverletzten oder Toten. Da hilft dann nur noch ein Anruf bei der deutschen Botschaft.
So Ihr Oberschlaumeier aus Beamtenstaatshausen ....
Danke.
Die Frage war wie die Gesetzeslage ist und nicht was könnte man
machen oder was ist möglich.
Ich habe schonmal mit meinem ADAC- Mitgliedsausweis ein Auto gemietet, na und?
Aber rechtlich einwandfrei ist das nicht.
Deutsche Autovermieter oder deutsche Reisebüros sind keine akzeptable Instanz zur korrekten Auskunftserteilung.
Auch mein grauer Lappen wird in Kuba bei Kontrollen nicht beanstandet. Aber die Gesetze sagen was anderes, und darum ging es.
saludos
j.
Was der Vermieter des Autos sagt ist doch nicht bindend. Entscheidend ist doch, was die Versicherung nach einem Unfall sagt bzw. die Polizei !
In Thailand MUß man einen Internationalen Führerschein haben !
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!