• schlittenfahrt
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    geschrieben 1231878916000

    Wir fliegen vom 20.01.-21.2. nach thailand und haben somit 2 Tage der Aufenthaltsgenehmigung überschritten. Ist es ein Problem wegen 2 tage oder können wir problemlos in Bangkok nachbezahlen ?

  • Quakenbrueck
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    geschrieben 1231879117000

    Hi,

    also nachzahlen, sprich Strafe, wird auf dem Fuße folgen. Es kann auch sein, das du ein Einreiseverbot für einen gewissen Zeitraum erhälst. Und je nachdem wer dich bei der Ausreise abfertigt kann es auch schlimmer kommen.

    Es ist die Frage, ob man so etwas riskieren will. Wende dich an ein Konsulat von Thailand und dort bekommst du für € 25,-- ein Visa für einmalige Einreise was bis zu 60 Tagen ab Einreise gilt. Die Einreise selbst muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.

  • SurabayaJohnny
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    geschrieben 1231890808000

    Hallo,

    das Problem wird sein,überhaupt in den Flieger zu kommen.

    Wenn ihr kein Visum habt und kein Ausreiseticket innerhalb von 30 Tagen ,kann die Fluggesllschaft den Transport verweigern.Und die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch.

    Also schnell ein Visum besorgen oder möglicherweise einen Billigflug in ein Nachbarland Thailands innerhalb der 30 Tage buchen.

    Vielleicht äußert sich Caveman dazu-ist der absolute Visaexperte.

    Gruß

    S.

    Man entdeckt keine neuen Erdteile, ohne den Mut zu haben, alte Küsten aus den Augen zu verlieren.(A.Gide)
  • DerCaveman
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    geschrieben 1231902490000

    WENN dich die Airline mitnimmt und WENN du in den letzten 2 Tagen nicht in eine Polizeikontrolle geraetst, duerfte ausser der Starfgebuehr von 1.000 Baht (2 Tage a 500 Baht) nicht viel passieren. Plane hierfuer aber genuegend Zeit am Flughafen ein, das kann schon mal laenger dauern und fuer die Boardingzeit "deines" Flugs interessiert sich da kein Mensch. Einreiseverbot ist hingegen ziemlich unwahrscheinlich (ausser du hast das schon x Mal so gemacht).

    Wirst du hingegen waeherend deiner 2 Tage nach Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung von der Polizei erwischt, KANN es unter Umstaenden richtig Aerger geben, schlimstenfalls Inhaftierung und verppasster Rueckflug.

    Also erstens droht dir bereits am Heimatflughafen maechtig Aerger. Schlimmstenfalls nimmt man dich gar nicht mit oder du musst dir noch am Heimatflughafen schnell ein Ausreiseticket aus Thailand innerhalb von 30 Tagen kaufen. Zweitens kannst du in deinen letzten 2 Tagen auch in Thailand ganz ordentlich Probleme bekommen. Es KANN aber auch alles gut gehen. Dein Risiko,

    Gruss

    Caveman

  • CCBremen
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    geschrieben 1231939152000

    Hallo,

    ich arbeite am Flughafen und habe es schon mehrfach mitbekommen, dass Reisende von den Airlines gar nich erst mitgenommen werden, wenn sie bei Aufenthalt über 30 tagen nicht über ein Visum verfügen oder ein Weiterreiseticket innerhalb der 30-Tage-Frist. Also absolut keine Übertreibung von den Vorrednern!

    Ich würde an deiner Stelle auf Nummer sicher gehen.

    LG Claudia

    "Wenn du in Eile bist, mache einen Umweg"
  • schlittenfahrt
    Dabei seit: 1194048000000
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    geschrieben 1231944551000

    Erst mal vielen Dank für die Antworten.Ich verstehe nur nicht, warum das den Heimatflughafen interressiert.Es fliegen doch auch viele rüber,bleiben dann länger, gehen in ein Immigrations Office verlängern ihre Aufenthaltsgenehmigung.Oder entscheiden vor Ort nach Singapur oder Khualalumpur zu fliegen.

  • schlittenfahrt
    Dabei seit: 1194048000000
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    geschrieben 1231944552000

    Erst mal vielen Dank für die Antworten.Ich verstehe nur nicht, warum das den Heimatflughafen interressiert.Es fliegen doch auch viele rüber,bleiben dann länger, gehen in ein Immigrations Office verlängern ihre Aufenthaltsgenehmigung.Oder entscheiden vor Ort nach Singapur oder Khualalumpur zu fliegen.

  • Merz
    Dabei seit: 1110067200000
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    geschrieben 1231945216000

    Entscheidend ist die Aussage von Caveman -

    Würde der Flughafen Dich mitnehmen würde er gegen Visaabkommen verstoßen und das kostet sicher Geld.

    Ich würde mir ein Visa besorgen. Vor ein paar Jahren ist mal einer wegen Visaproblemen im Knast gelandet - den haben sie nachher mit den Füssen zuerst rausgetragen :(

    Da heute bereits der 14.01. ist würde ich mich beeilen

    Mai 2014:Hongkong- Hua Hin - Bangkok+++Rettenberg +++ so viele Bekloppte - so wenig Therapeuten+++den Blinden hilft der Blindenhund - für Dumme gibt es keine Hunde
  • SurabayaJohnny
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    geschrieben 1231950733000

    @schlittenfahrt,

    du hast den Knackpunkt fast schon selbst erkannt.Bei den 30 Tagen handelt es sich um eine Aufenthaltsgenehmigung und nicht um eine Visum.

    Nur ein Visum kann von der Immigration verlängert werden,muß übrigens nicht!

    Gruß

    S.

    Man entdeckt keine neuen Erdteile, ohne den Mut zu haben, alte Küsten aus den Augen zu verlieren.(A.Gide)
  • dragomar
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    geschrieben 1231951343000

    @schlittenfahrt sagte:

    Erst mal vielen Dank für die Antworten.Ich verstehe nur nicht, warum das den Heimatflughafen interressiert.

    Es interessiert nicht den Heimatflughafen, sondern die Fluggesellschaft. Die haben nämlich das Problem der (evtl.) Strafe und dass sie Dich wieder zurück bringen müssten, sollten sie nicht darauf achten. Das ist nicht nur, wenn Du nach Thailand fliegst, sondern auch wenn Du in andere Länder fliegst, wo Du immer ein Visum benötigst (z.B. China, Russland usw.), da nimmt Dich kein renomiertes (schreibt man das so? :? ) Unternehmen mit...

    Es fliegen doch auch viele rüber,bleiben dann länger, gehen in ein Immigrations Office verlängern ihre Aufenthaltsgenehmigung.Oder entscheiden vor Ort nach Singapur oder Khualalumpur zu fliegen..

    Ja, die hatten dann aber irgendwas in der Hand, z.B. Flugreservierung, die sie in Thailand geändert haben, oder ein Weiterflugticket in andere Länder im entsprechenden Zeitraum.

    Besorg Dir dringend das nötige Visum, dann kannst Du auch völlig entspannt in Urlaub fliegen bzw. dort eine entspannte Zeit verbringen. Ich würd das Risiko nicht eingehen, hier schon gar nicht weg zu kommen...

    Es gibt Menschen, die müsste man von der Steuer absetzen können. Als außergewöhnliche Belastung!!!
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