• Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1328098048000

    Auf seiner Seite informiert das Auswärtigen Amt aktuell über folgenden Neuregelung, die besonders Langzeiturlauber über 90 Tage Aufenthalt in der Türkei planen- betrifft:

    Achtung , gilt auch für gestückelte, nicht zusammenhängende Urlaube!!

    Zitat:

    "Informationen türkischer Behörden zufolge gilt ab 01.02.2012 folgende Regelung im Aufenthaltsrecht für Ausländer: Deutsche Staatsangehörige können sich zu touristischen Zwecken weiter bis zu 90 Tage visafrei in der Türkei aufhalten, jedoch darf der Gesamtaufenthalt in der Türkei zum Zeitpunkt der Ausreise 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Damit soll die Rechtslage in der Türkei grundsätzlich der in Deutschland geltenden angepasst werden.

    Personen, dies sich gegenwärtig bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Die Botschaft empfiehlt, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind."

    Zitatende.

     

    Quelle Auswärtiges Amt:

    Originalinfo

    klick

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1328098393000

    Dazu noch ein Beitrag aus Türkei Zeitung.de

    Info

  • MAN-mann
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    geschrieben 1328129943000

    @ Günter/HC

    Hallo Günter,

    danke für den Türkey-Zeitungs-Tipp,wußte garnicht das es die gibt :frowning: !

     

    schönen Abend noch,

    minus 7 in Ostwestfalen,

    Gruß Heiner

    Zu Hause ist wo man auch am Abend"Moin"sagt
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1328173795000

    Wichtig erscheint mir diejenigen zu erreichen, die häufiger für längere Zeit (z.B.Überwinterer,etc.) in der Türkei sind.

    Türkei-Zeitung.de fasst einen wichtigen Punkt zusammen, der hier nochmals hervorgehoben werden sollte

     

    Zitat:

     "Die Neuregelung betrifft Langzeiturlauber und Residenten gleichermassen. Viele Residenten sind bisher kurz vor Ablauf der 90-Tage kurz nach Deutschland oder Zypern gereist, um einen Tag später erneut einzureisen. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein.

    Residenten sollten sich am besten eine Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) besorgen. Für das Ikamet muss man allerdings entweder einen Rentenbescheid vorlegen oder Bankguthaben in der Türkei nachweisen. Verlangt werden 350 Euro pro Monat Ikamet-Laufzeit. Bei einem Jahr Laufzeit sind das 4.200 Euro und bei fünf Jahren 21.000 Euro." 

    Zitatende

    Quelle:Türkei-Zeitung.de

    Anmerkung:

    Besonders bei gestückelten Langzeit-Urlauben werden die Veranstalter keine diesbezüglichen Hinweise geben können. Noch schwieriger wird es bei Langzeiturlaubern die Aufenthalte -möglicherweise aus Konditionsgründen- über mehrere Veranstalter buchen.

    Dies betrifft sicher nur einen Bruchteil unserer User, aber das Thema erscheint mir wichtig!!

    Abzuwarten bleibt natürlich auch, ob diese neue Verordnung auch effektiv "hart" umgesetzt wird. Vergessen wir aber nicht: Allein in der Region Alanya sollen-sofern die Zahlen stimmen- rd 10 000 Deutsche auf Dauer leben.

    Alle Angaben und Anmerkungen erfolgen freilich ohne unser Obligo- wir geben nur die Infos weiter, die uns aktuell bekannt geworden sind. Dies zur Klarstellung.

    Für die individuelle Abklärung seiner eigenen Situation und  der sich hieraus ergebenden möglichen Konsequenzen jeglicher Art ist jeder Urlauber/Betroffene selbst verantwortlich.

  • Nirak1958
    Dabei seit: 1231459200000
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    geschrieben 1328258962000

    @ Günter/HC,

    Natürlich steht die Neuerung beim Langzeiturlaub im Vordergrund dafür vielen Dank.

    aber das kommt im Moment ja für das noch nicht in Rente kommendes Volk :( in Frage.

    Darum nochmal vielen Dank für die zusätzliche INFO mit der Zeitung das fand ich wahnsinnig interesant. Die werde ich mir jetzt öfters ansehen.

    LG Karin

  • Bearpower
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    geschrieben 1390561206000

    Ich habe in Istanbul sozusagen meinen Zweitwohnsitz.

    Bei meiner letzten Ausreise hat man am Ataturk Airport meinen Reisepass wegen der vielen Stempel genau kontrolliert.

    Aber ich reise abwechselnd mit Reisepass und Ausweis ein, so dass man die Einreisen mit Ausweis nicht nachvollziehen kann und ich nicht über das Maximum komme.

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1390639466000

    Da bei jeder Ein- und Ausreise Dein Dokument gescannt wird, ist Deine Aufenthaltsdauer sehr wohl kontrollierbar.  ;)

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • fliegenimWinter
    Dabei seit: 1234310400000
    Beiträge: 24
    geschrieben 1392283851000

    Hallo Bearpower

     ich habe gerade mein Ikamet erhalten, da ich umgesiedelt bin und für die Überführung (über Zoll) meiner Sachen aus DE musste ich u.a. von der Ausländerpolizei einen Nachweis über meine Ein- und Ausreisen der letzten 5 Jahre haben. Und die erhaltenen Angaben stimmten. Ich bin da auch mit Perso und Reisepass abwechselnd eingereist

    Hallo Günter/HolidayCheck

     zum eingetragenen Zitat: Bei einem Jahr Laufzeit sind das 4.200 Euro und bei fünf Jahren 21.000 Euro."

    Ich weiß, dass du die Information aus der Türkei-Zeitung.de entnommen hast, aber zur weiteren Info: Stimmt so nicht, ist doch noch Willkür der Beamten. Ich konnte auch 21.000,-- € nachweisen und habe nur 3 Jahre erhalten.

    Genaue Infos unter

    http://www.invest.gov.tr/de-DE/investmentguide/investorsguide/comingtoturkey/Pages/HowToGetAResidencePermit.aspx

     LG aus der sonnigen TR

    fliegenimWinter

  • usei
    Dabei seit: 1174003200000
    Beiträge: 468
    geschrieben 1417709448000

    Seit nunmehr zwei Jahren ist die neue Regelung zum Langzeitaufenthalt in Kraft.

    Wie sind eure Erfahrungen damit?-

    Diese Frage richtet sich speziell an User, die mehr als 90 Tage bleiben wollen.

    Oder verkürzt ihr den Aufenthalt  in den Wintermonaten nunmehr..

    Vielen Dank für eure Antworten, auch gerne per PN.

    Usei

    Wir sind nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen.
  • frahan
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    geschrieben 1418248208000

    Derzeit gibt es eine ganze Menge unterschiedlicher Aussagen zur 180 Tage Zeit. Kann mir jemand verbindlich sagen ob folgender Aufenthalt möglich ist:

    Letzte Ausreise aus der Türkei am 30.10.2014 (Ablauf eines 180 Tage-Zeitraums).

    Geplante Einreise am 01.02.2015 bis 20.04.2015.

    Danach erneute geplante Einreise am 01.09.2015 wieder für 90 Tage.

    Kann ich also nach Ablauf der 180 Tage einfach wieder für 90 Tage einreisen (bei Einreise Beginn des neuen 180 Tage-Zeitraums)?

    Habe bereits schriftlich vor einiger Zeit beim türkischen Konsulat angefragt aber bis heute keine Antwort erhalten.

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