frahan:
Derzeit gibt es eine ganze Menge unterschiedlicher Aussagen zur 180 Tage Zeit. Kann mir jemand verbindlich sagen ob folgender Aufenthalt möglich ist:
Letzte Ausreise aus der Türkei am 30.10.2014 (Ablauf eines 180 Tage-Zeitraums).
Geplante Einreise am 01.02.2015 bis 20.04.2015.
Danach erneute geplante Einreise am 01.09.2015 wieder für 90 Tage.
Kann ich also nach Ablauf der 180 Tage einfach wieder für 90 Tage einreisen (bei Einreise Beginn des neuen 180 Tage-Zeitraums)?
Habe bereits schriftlich vor einiger Zeit beim türkischen Konsulat angefragt aber bis heute keine Antwort erhalten.
Hallo, ja klar können Sie das so machen, Sie können auch zwischendurch jederzeit ausfliegen und wieder einfliegen bevor die Limits voll sind.
Wie sind mit dem Auto für einen Monat in die Türkei eingereist, haben beschlossen die Wohnung in Deutschland aufzugeben um wieder mit einem größeren Auto einzureisen weil wir alles mitnehmen wollten, Klamotten und Werkzeuge. Also zurück nach Deutschland, schnell einen Nachmieter gesucht und wieder innerhalb eines weiteren Monats in die Türkei. Obwohl wir mit einem anderen Auto eingereist sind wurde die erste Einreise mit eingerechnet. Die 180 Tage sind jetzt längst rum und wir hängen den zweiten Monat "Überzug" dran. Die 180 Tage sind überschritten, wir haben angerufen an der Grenze. 117 TL pro Monat Überzug, bei zwei Monaten 234 TL, allerdings darf man nicht mehr als drei Monate überschreiten. Dann muss man für 185 Tage wegbleiben.
Das wird dann bei echten Deutschen ohne Auto genau so sein. Man kann also splitten innerhalb der 180 Tage. Oder man bleibt länger wenn man sich eine Genehmigung holt. Die beim Konsulat haben meistens keine Ahnung, man sollte diese Sachen direkt beim Zoll erledigen.