@erhard50 sagte:
Nach meinem Verständnis dürfen nur Menschen verhaftet werden, die sich einer Straftat schuldig gemacht haben.
Danke. So sollte es sein.
@erhard50 sagte:
Nach meinem Verständnis dürfen nur Menschen verhaftet werden, die sich einer Straftat schuldig gemacht haben.
Danke. So sollte es sein.
... oder in Deutschland geborene Deutsche türkischer Eltern ... und demnächst vielleicht Horst Suhrbier, weil er mit seinem türkischen Kollegen gelegentlich einen Skat drischt?
Ich finde keinen erkennbaren Unterschied, Willkür bleibt Willkür, und wo willkürlich Menschen ihrer Freiheit beraubt werden ist es nicht "sicher". Jede andere Betrachtungsweise ist naiv.
Mag sein, dass Neapel noch weniger "sicher" ist - aber darum geht´s hier nicht.
Im Übrigen hebt eine Reisewarnung die Fürsorgepflicht für zu Unrecht festgesetzte deutsche Staatsbürger nicht auf. Man kann der Ansicht sein, Reisende, die unbeachtlich einer Warnung reisen hätten moralisch keinen Anspruch, faktisch ist ein solcher jedoch selbstverständlich nicht obsolete.
Besonders haarsträubend finde ich die Verfahrensweise hinsichtlich der Wahrnehmung der Fürsorgepflichten, e.v. "Besuchserlaubnis". Bedaure, aber das mutet an wie die Methodik einer Bananenrepublik und ist eine Schande für jemanden, der sich als demokratisch gewählt und verantwortungsbewusst darstellt.
Mich erinnert die Situation an das trojanische Pferd.
Es leben viele Türken bei uns, die von Erdogan
jetzt die Aufforderung erhalten haben,
bestimmte Parteien nicht zu wählen.
Aus Angst oder Überzeugung, wählen sie dann auch
entsprechend.
Was dann?
Aktuelle Hinweise und Antworten gibt Herr Erdogan
und
wir interpretieren sie, meiner Meinung nach falsch und setzen
vieles zu seinen Gunsten um.
das ist mein Gedanke zum trojanischen Pferd.
Ich hoffe, ich denke falsch.
@vonschmeling sagte:
... oder in Deutschland geborene Deutsche türkischer Eltern ...
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Die türkischen Behörden erfahren in so einem Fall allerdings nur von der Geburt, sobald die Eltern dies bei einer türkischen Botschaft/Konsulat anzeigen. Es gibt keine automatische Meldung eines deutschen Standesamtes an eine türkische Botschaft/Konsulat.
Aktuell ist diese eigenmächtige Meldung fast obligatorisch. Vielleicht ändert sich das jetzt im Lichte der Ereignisse?
Wichtige Info allemal, das weiß glaub ich kaum ein Betroffener. Ein aufrichtiges Dankeschön demnach dafür.
Mir sei noch ein Hinweis erlaubt.
Selbst wenn Türken aus dem türkischen Staatsverbund austreten und dann z.B. die deutsche STA erhalten erkennen dies die Türken innerhalb ihres Landes nicht an. D.h. auf gut deutsch bei der nächsten Einreise in die Türkei erhalten sie auf Wunsch wieder einen türkischen Ausweis/Pass ausgestellt...
... genau wie ehemalige deutsche Staatsangehörige. Daran erkenne ich nichts Wunderliches ...
Dein Bild hingegen befremdet mich?!
Jeder Wähler wird von jeder Partei beharkt - was soll da bei türkischstämmigen Wählern besonders sein?
@vonschmeling sagte:
... genau wie ehemalige deutsche Staatsangehörige. Daran erkenne ich nichts Wunderliches ...
Der Unterschied liegt darin, dass man tatsächlich die deutsche STA ablegen kann. Die türkische STA können die türkischen Staatsbürger/innen nicht ablegen. Die Türkei entlässt nicht aus dem türkischen Staatsverband.
Zitat und Antwort getrennt!
Leider hast du das Zitat nicht richtig getrennt ...
Wusste ich nicht, danke also für die Info und hoffentlich sind die Unterschiede so wenig spürbar wie von mir vermutet?!
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!