@curiosus: sagte:
...i.d.R. und auch außerhalb ist es vor allem von der Anlage abhängig ab/bis wann das AI dem Gast zur Verfügung steht...
Curi, Du beschreibst die Handhabung, was auch grundsätzlich nicht verkehrt ist, in Louboutin`s Beitrag ging es aber um die Frage, ab wann einem die All Inklusive Leistungen zustehen, nicht wie das Hotel dieses aus irgendwelchen Gründen handhabt.
Deshalb nochmal, AI ist eine Verpflegungsleistung, die in diesem Fall(es gibt auch Daypass-AI ohne Übernachtung) an die Übernachtungsbuchung gekoppelt ist, somit stehen einem die AI-Leistungen, die das Hotel bietet und auch so ausgeschrieben sind, ab dem offiziellen Check In zu.
Wie von mir und anderen hier beschrieben, gibt es natürlich auch Regelungen auf Kulanzebene, wie vorzeitige/nachläufige Verköstigung, diese haben aber nichts mit einem Anspruch zu tun, der von Louboutin postuliert war.
Es gibt aber auch Sonderfälle, wo der Check In z.B. um 15 Uhr offiziell ausgeschrieben ist, durch die AGB gedeckt, aber die AI-Leistung erst mit dem Abendessen am Anreisetag beginnt, zu beobachten öfter bei kleineren Hotels mit Pseudo-AI-Leistungen, deshalb schrieb ich, "in der Regel"
Natürlich ist AI von Hotel zu Hotel unterschiedlich, da es keine einheitliche Leistungsbeschreibung dafür gibt, aber darum und auch um die Kulanzregelungen ging es nunmal nicht bei meiner Antwort an Louboutin.
Heißt im Endeffekt für den TO, sollte das Hotel ihm die Verpflegung erst ab dem CI gewähren(und es ist in der Reisebeschreibung nicht anders ausgeschrieben), bleibt ihm nichts übrig, als es zu akzeptieren und demnächst vielleicht ein anderes Hotel zu buchen, zu rechnen ist damit aber natürlich nicht