• schwarzstern1979
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    geschrieben 1306863027000

    Die aktuellen Zoll-Bestimmungen:

    Private Einfuhren Arzneimittel und Vitamin-/Mineralstoffpräparate

    In Deutschland unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes.

     

    Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1306863441000

    Und gleich taucht irgendein nicht ganz so von Intelligenz gesegneter Mitmensch auf und teilt uns mit, das das doch völlig egal ist und er noch nie kontrolliert worden ist!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1306863717000

    Bei Kontrazeptiva wird ein Vierteljahresbedarf toleriert, da dies die übliche Abgabemenge ist.

    Zollkontrollen sind seit Jahresbeginn erheblich intensiviert worden, gerade bei Türkeireisenden schaut man gerne mal etwas genauer hin ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sumsebiene30
    Dabei seit: 1307404800000
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    geschrieben 1307468469000

    hallo,

    meine erfahrung sieht leider etwas anders aus.

    habe vor meinem urlaub hier noch nachgelesen wieviel ich mitnehmen darf. kannte es auch mit der 3-monatspackung und fühlte mich recht sicher. aber leider bin ich jetzt damit auf die nase gefallen.

    habe noch nie probleme damit gehabt, obwohl ich schon mal in der vergangenheit kontrolliert wurde. da hat man die 3-monatspackung tolleriert.

    aber jetzt leider nicht mehr!!!! die kontrollen sind erheblich verstärkt worden!!!!

    man hat mir mißbrauch des deutschen arzneinmittelgesetzes vorgeworfen und im grunde ist die packung jetzt für mich teurer als wenn ich sie hier bei uns in deutschland gekauft hätte!!!

    vielleicht bin ich an den falschen zollbeamten geraten aber ich kann nur davon abraten.

    kosten, nerven..... das ist es nicht wert

  • DSunshine
    Dabei seit: 1243728000000
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    geschrieben 1307483918000

    Überflüssiges Zitat entfernt!

    oh mist, darf ich fragen an welchem Flughafen du kontrolliert worden bist?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1307484493000

    Vorschriften sind übergreifend und nicht abhängig von der Destination.

    Gemäß meiner Informationen wird eine Quartalsdosis nicht moniert - ganz unabhängig vom Ankunftsort!?

    :shock1:

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  • Sumsebiene30
    Dabei seit: 1307404800000
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    geschrieben 1307718356000

    @Holginho sagte:

    Und gleich taucht irgendein nicht ganz so von Intelligenz gesegneter Mitmensch auf und teilt uns mit, das das doch völlig egal ist und er noch nie kontrolliert worden ist!

    Hallo Holginho,

    wir sind von Frankfurt aus geflogen.

    Meine Schwester hat gestern aber in Berlin ähnliches mitbekommen. Glücklicherweise war Sie nicht betroffen!!!! Ein Depp in der Familie reicht ja:-)

    Auch wenn immer wieder betont wird, dass eine 3er Packung tolleriert wird, ich habe am eigenen Leib das Gegenteil erlebt!

    Ich möchte hier nur meine Erfahrung weitergeben, denn ich habe vor meinem Urlaub hier auch noch mal reingeschaut und den Informationen "leider" geglaubt.

    Jetzt aber bin ich die Dumme!!!

    Auch wenn es, so wie es hier betont wird, vielleicht ein Einzelfall ist, aber es sollte jeder wissen, das es passieren kann.

    MfG

    Sumsebiene

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1307722625000

    @Sumsebiene30 sagte:

    man hat mir mißbrauch des deutschen arzneinmittelgesetzes vorgeworfen

    vielleicht bin ich an den falschen zollbeamten geraten 

    Ähm ... wenn das der Wortlaut war, lag es nicht an der Einfuhrmenge!

    Ich verlinke dir hier mal die AMG Bestimmungen der Zollseite.

    Ich halte es für sehr viel wahrscheinlicher, dass das Präparat eben keinen deutschen Beipackzettel (das ist nicht unüblich!) hatte und eben dies den Vorwurf begründet.

    Eine zu hohe Einfuhrmenge per se ist kein Verstoß gegen das AMG!

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sumsebiene30
    Dabei seit: 1307404800000
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    geschrieben 1307727106000

    Doch es lag an der Einfuhrmenge!!! Denn die Packung hat eine deutsche Packungsbeilage. War sogar genauso überklebt wie in Deutschalnd Re-bzw. Parallelimporte!!!

    Mir wurde eine Kopie der "Privaten Einfuhr von Arzneimitteln" vorgelegt und die besagt, ich zitiere:

    In Deutschland unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes.

    Damit soll sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel auf den Markt gelangen, die nach arzneimittelrechtlichen Gesichtspunkten für den Verbraucher unbedenklich sind.

     

    Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.

    Habe mich diese Woche von einem Anwalt beraten lassen!

    Er sagt, der Zoll war in diesem Fall sehr streng, aber es wäre alles korrekt verlaufen.

    Er hört in letzer Zeit immer häufiger von solchen Fällen!!!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1307732827000

    ... will heißen, dass du eine im Drittland erworbene Monatsdosis bei einem 14-tägigen Urlaub nur angebrochen wieder einführen kannst? Genau das bedeutet nämlich der "persönliche Bedarf für die Dauer der Reise" ...

    Das ist in der Tat eine sehr orthodoxe Auslegung! :?

    Es ist mir bekannt, dass die Zollkontrollen gerade bei Rückreisen aus der Türkei erheblich verschärft wurden, der Link mit den Hinweisen über die Mengenvorgaben hinaus sollte also durchaus auch beachtet werden, denn ein deutscher Beipack ist wahrlich nicht obgligatorisch!

    Meine Skepsis rührte von der Formulierung "Verstoß gegen das AMG" her, der liegt auch m.E. nicht vor, denn die Überschreitung von Freimengen ist ein anderer juristischer Sachverhalt.

    Am Ende des Tages kann ich die Maßnahme verstehen, ich hab mehr als einmal erlebt, welche Bestellungslisten Urlauber in den Apotheken abarbeiten - da war schon allein die wertmäßige Einfuhrbeschränkung meilenweit überzogen ...

    :shock1:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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