Doch es lag an der Einfuhrmenge Denn die Packung hat eine deutsche Packungsbeilage. War sogar genauso überklebt wie in Deutschalnd Re-bzw. Parallelimporte!!!
Mir wurde eine Kopie der "Privaten Einfuhr von Arzneimitteln" vorgelegt und die besagt, ich zitiere:
In Deutschland unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes.
Damit soll sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel auf den Markt gelangen, die nach arzneimittelrechtlichen Gesichtspunkten für den Verbraucher unbedenklich sind.
Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.
Habe mich diese Woche von einem Anwalt beraten lassen!
Er sagt, der Zoll war in diesem Fall sehr streng, aber es wäre alles korrekt verlaufen.
Er hört in letzer Zeit immer häufiger von solchen Fällen!!!