Hallo zusammen,
wenn man sich auf einen gesetzliche Krankenversicherung beruft, dann gilt für die Türkei, auch bei der AOK, folgendes:
1. Auslandsreisekrankenschein (Vordruck T/A 11) dient als Nachweis für den Versicherungsschutz. Damit hat man Anspruch auf Behandlung *** nach türkischem Recht ***
2. Mi dem Auslandsreisekrankenschein muß man nach Antalya (für die Region Side) zu einem Büro der Sozialversicherungsanstalt (S.S.K.) und bekommt dort eine "Gesundheitshilfebescheinigung"!
3. Mit dieser Bescheinigung dürfen Sie sich dann in einer Einrichtung der S.S.K. behandeln lassen. Sollte man dabei in Vorlage treten müsen kann man sich wieder an die S.S.K. wenden, die dann die Ansprüche, nach türkischem recht, prüft.
4. Sollten die Kosten nicht übernommen worden sein, dann muss man die Belege in Deutschland bei seiner Krankenkasse enreichen, die dann prüft wie viel erstattet werden kann.
Wie sicher das Verfahren ist und vorallem auf wie viel Geld man selber sitzen bleibt, wenn man sich auf die gesetzliche Kasse verlässt sieht man eigentlich daran, dass selbst die AOK, auf Ihrer Hompage, empfielt, dass man eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließt.
Diese gibt es bei vielen Versicherungen mit ähnlichen oder vergleichbaren Leistung. Bei einen Sparkasse ist Sie zum Beispiel bei der "Goldenen Mastercard" schon im Preis enthalten - und zwar für ein Jahr - unabhängig davon wie oft man Urlaub macht! Ich empfehle keine Angebote, die "nur" für 14 Tage laufen. Diese sind meistens Teurer und genau so teuer wie ein Jahresvertrag.
Bei den Reiseveranstaltern zahlt man oftmals auch noch einen Topzuschlag.
ADAC, ACE, Central Krankenversicherung Köln, Provinzial Versicherung und so weiter bieten güntige Pakete an. Ebenfalls, wie beschrieben, die Sparkasse mit der Mastercard Gold, American Express und viele Andere.
Schönen und gesunden Urlaub