Man sollte bedenken, dass der Strand bis 100m hinter der Wasserlinie der Gemeinde gehört und folglich sie die Entscheidungsgewalt darüber innehat.
Wie sie sich letztlich nennt, ist glaub ich eher nicht "verbraucherrelevant".
Ein derartiger Nachbau - das unterstelle ich! - ist sicherlich wohl überlegt.
(t.b.c. ...)