@Lousitana
Da es um die prinzipiellen gesetzlichen Bestimmungen geht und nicht um eine philosophische Betrachtung der Anschaffung, erlaube ich mir eine kleine Korrektur:
Wenn die Ware, selbst ein Original, beispielsweise im Internet wieder zu Verkauf angeboten wird, begibt man sich in eine rechtliche Grauzone, die u.U. teure Folgen haben kann. Hier ein interessanter Artikel zu dem Sachverhalt.
Grundsätzlich, da hast du recht, ist der Erwerb von gefakten oder parallelimportierten Marken für den privaten Bedarf nicht strafbar.
Sollte das zu weit vom Taschenthema wegführen, tut´s mir leid ... es geistern nur sooo viele Mythen um den Erwerb von Waren im Ausland und der Rechtslage dazu in Foren herum, dass ich die Info an dieser Stelle mal weitergeben wollte.