@cippo sagte:
Zolpidem fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar.
Oups..das wußte ich noch gar nicht obwohl ich die nun schon 5 Jahre verschrieben bekommen.
Ich mußte mir wegen meines Insulins (Flüssigkeiten),Pens,Lanzetten etc.ein Flug- Attest vom Arzt besorgen.Es wurden auch direkt meine anderen Medikamente aufgelistet
aber Stilnox/Zolpidem nicht.Sollten die Damen in der Praxis doch eigentlich wissen.
Gut das Du mich aufgeklärt hast, da werde ich morgen direkt noch Mal zum Doc gehen und das hinzufügen lassen.Denn die benötige ich.
Vielen Dank für die für mich wichtige Info