Hallo,
"dürfen" darf man eigentlich nicht.
Strenggenommen darf man Fleischwaren ausschliesslich für den "persönlichen Bedarf während der Reise" in die Türkei mitführen - was natürlich kaum zu verargumentieren ist wenn bei einr Flugreise der Schinken im Koffer liegt .
Allerdings ist erfahrungsgemäß die Zollkontrolle (und genau dort liegt die Verantwortlichkeit - und nicht bei der Fluggesellschaft) recht großzügig. Ich würde es aber trotzdem nicht ins Handgepäck nehmen, sondern in den Koffer. Und natürlich gut verschweisst, nicht einfach frisch vom Metzger in Papier geschlagen. Sollte man kontrolliert werden, hat man erfahrungsgemäss "nur" mit dem Verlust des Schinkens und einer Verwarnung zu rechnen.
Ob man sich auf dieses (mMn recht kleine) Wagnis einlässt bleibt natürlich jedem selbst überlassen..... !
Noch als kleiner Hinweis: in den Gepäckräumen des Fliegers herrschen andere Druckverhältnisse; somit ist selbst bei eingeschweissten Waren damit zu rechnen, dass sie im späteren Verlauf selbst bei Lagerung im Kühlschrank in ihrr Vakuumverpackung schneller verderben als wir es gewohnt sind von Waren die wir direkt aus dem Supermarkt in unseren Kühlschrank verfrachten.
Beste Grüße,
K.