aus der türkei nach deutschland eingeführt werden dürfen, vorausgesezt :
Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.
Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:
Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
4 Liter nicht schäumende Weine und
16 Liter Bier
Arzneimittel
die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge (Reiseapotheke)
Kraftstoffe
für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
andere Waren
bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Quelle Zoll.de
Aus Deutschland in die Türkei eingeführt werden dürfen :
Besondere Zollvorschriften
Für Touristengelten folgende Regeln: Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenztgestattet. Devisenausfuhr ist bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 USDollar oder Gegenwert in TL gestattet.
Reisende dürfenpersönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US Dollar ein-und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreisedeklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise erforderlich.
Im Übrigen dürfen folgende Waren bei Einreise in die Türkei pro Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):
PersönlicheHabeGegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel(Geräte) und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwertvon 300 Euro (Kinder unter 15 Jahren bis 145 Euro).
Reisemitbringsel
400 Stück Zigaretten oder150 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück) oder10 Stück Zigarren oder200 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier) oder 200 g Pfeifentabak oder 200 g Kautabak oderoder 50 g Schnupftabak1 Flasche Alkohol (à 100 cl) oder 2 Flaschen à 70 bzw. 75 cl 200 g Tabak für Wasserpfeifen
bis zu 5 Flaschen Kölnisch Wasser (à 120 ml), Lavendelwasser, Parfüm oder Essenz (höchstens 600 ml Gesamtmenge)1,5 kg Kaffee, 1,5 kg löslicher Kaffee, 500 g Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten
Reisende unter 18 Jahren dürfen die Fettgedruckten aufgeführten Gegenstände nicht einführen.
Quelle auswaertigesAmt.de