Da ich hier noch nicht so recht schlau geworden bin, was sinnvoll ist, zitiere ich mich mal selbst aus meinem anderen Thread, der mit Verweis auf diesen geschlossen wurde.
"Hallo zusammen,
ich, der Vater, bin allein sorgeberechtigt. Dies ist gerichtlich festgelegt worden, das Urteil liegt mir natürlich vor. Allerdings in deutsch...
Nun habe ich hier im Forum schon gelesen, dass die Türkei bei Einreise das Einverständnis des anderen Elternteils verlangt. Nach deutschem Recht habe ich das Sorgerecht allein und benötige für nichts die Unterschrift von der Mutter.
Nur wie und was benötige ich, damit unser erster Türkeiurlaub nicht zu Desaster wird? In den türkischen Konsulaten hier in Deutschland bekomme ich einfach niemanden ans Telefon.
Was ratet ihr mir? Etwas Zeit ist ja noch, wir wollen Anfang August verreisen."
Danke für Eure Aufmerksamkeit
Marco