Wenn du dich in den Hotels umschaust, wirst du aber recht schnell erkennen, das den meisten Menschen das Krokodil wichtiger ist als das Shirt oder die Hose selbst......
Greetz,
Stefan
Wenn du dich in den Hotels umschaust, wirst du aber recht schnell erkennen, das den meisten Menschen das Krokodil wichtiger ist als das Shirt oder die Hose selbst......
Greetz,
Stefan
Hallo,
schaut mal was ich noch so gefunden habe:
Zitat:> Wenn die ital. Finanzpolizei "Bußgelder" verhängt, muß es in Italien doch wohl eine Strafvorschrift geben, die den Erwerb "nachgemachter" Markenartikel dem staatlichen Strafanspruch unterwirft. Natürlich gilt das Recht des "Tatorts". Jedenfalls für Deutschland ist mir aber keine derartige Vorschrift bekannt, lasse mich jedoch gerne aufklären.
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> Unstrittig ist, daß das deutsche Markengesetz (MarkenG) Schadenersatz- und Unterlassungspflichten statuiert, wenn jemand im "geschäftlichen Verkehr" eine fremde Marke benutzt. Diese Ansprüche sind aber rein zivilrechtlicher Art (§ 14 MarkenG).
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> Darüber hinaus stellt § 143 MarkenG die "widerrechtliche Benutzung einer Marke im geschäftlichen Verkehr" unter Geld- bzw. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Bei "gewerbsmäßiger" Begehung ist die Strafe Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn sich jemand durch die Tat eine regelmäßige Einnahmequelle von einiger Höhe verschaffen will).
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> Diese Vorschriften des dt. Rechts betreffen aber alle nicht den Urlauber, der sich eine "falsche" Tasche, T-Shirt,... kauft. Dem es höchstens passieren, daß ihm der dt. Zoll den ganzen Krempel abnimmt:
> § 146 MarkenG: "Waren, die widerrechtlich mit einer nach diesem Gesetz geschützten Marke oder geschäftlichen Bezeichnung versehen sind, unterliegen....auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung des Rechtsinhabers bei ihrer Einfuhr oder Ausfuhr der Beschlagnahme durch die Zollbehörde, sofern die Rechtsverletzung offensichtlich ist.
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> Wenn aber jemand am Flughafen vom dt. Zoll mit zwei Koffern voll falscher Sonnenbrillen, Handtaschen usw. erwischt wird, liegt natürlich eine Markenverletzung im "geschäftlichen Verkehr" vor. Aber der Standard-Urlauber, der allein für den persönlichen Bedarf eingekauft hat....?
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> Noch was: Bitte die ganze Thematik nicht mit dem Urhebergesetz durcheinanderbringen (dieses beträfe z.B. nachgemachte Musik-CDs, Software usw.).
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> Noch was zum 2. (wird jetzt zwar Türkei-untypisch, gehört aber zum Thema -sorry Admin): Man muß gar nicht so weit gucken (Italien, Türkei): Auf den Basaren an den deutschen Grenzübergängen zu Polen und Tschechien wird nur solch nachgemachtes Zeug verkauft (Textilien, CDs usw.). Abgesehen davon, daß es keine regelmäßigen Zollkontrollen mehr gibt, ist dieser höchstens dann eingeschritten, wenn jemand die Wertgrenzen überschritten hatte (also mehr als eine Stange Zigaretten, 1 Flasche Schnaps usw.).
Zitatende
Ich betone nochmals der v.g. Text ist nicht von mir, sondern ich habe ihn in einem Forum gefunden!
Gruss
Peter
Und schon hast du das Recht des Urhebers verletzt.
++++
Falls jemand mit einer falschen Rolex kommt, die kann sofort beschlagnahmt werden.
Auch bestimmte Gartenzwerge aus Polen, welche in D. unter Gebrauchsmusterschutz stehen, werden eingezogen. Der Zoll, z.B. in Frankfurt (Oder) hat eine Liste mit Fotos der vom Hersteller in D. geschützten (Tiere) ähem Gartenzwerge.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!