• karinetta13
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    geschrieben 1301835116000

    Hallo zusammen,

    wir wollen Ende Juni in die Türkei fliegen. Bei der Suche weiß ich nicht genau, was ich für mein Sohn angeben soll: bei Reiseantritt ist er unter 2, feiert aber während unser Aufenthalt sein 2ten Geburtstag. Also <2, 2? Weiß jemand ein Rat?? Danke!!

  • pgausr
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    geschrieben 1301836034000

    Moin, also bei den Buchungen muss man immer das Alter des Kindes bei Reiseantritt angeben !!!

     

    LG Petra 

    14.06. - 28.06. 15 Ägypten~~
  • stinerl
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    geschrieben 1301841581000

    stimmt. alter bei reiseANTRITT!

  • ingridjohanna
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    geschrieben 1301853738000

    du musst unter 2 Jahre angeben.. da zum Abflugzeitpunkt das Kind ja noch keine 2 Jahre ist.. d.h. auch du bekommst auch keinen extra Sitzplatz und musst für das Kind auch noch nicht bezahlen..war bei unsrem Sohn und erstem Türkeiurlaub auch so..

    lg

    warten auf den nächsten Urlaub!!
  • katjaworld
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    geschrieben 1301859914000

    @karinetta13, so pauschal, wie hier dargestellt, solltest du es auf keinen Fall betrachten. Ich empfehle dir dringendst, dich mit den jeweiligen AGBs der betreffenden Veranstalter zu beschäftigen und gegebenfalls beim RV oder im RB nachzufragen. Hier mal ein kurzer Auszug aus den AGBs von Alltours als Beispiel:

    "Sollte ein Kleinkind zwischen Reiseantritt und Rückflug das 2.

    Lebensjahr vollenden, so ist aus Sicherheitsgründen eine Buchung als

    2- jähriges Kind (Buchung mit Sitzplatz) erforderlich."

    Ein weiterer Auszug aus den AGBs von Neckermann:

    "Vollendet das Kind während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei der Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 J. im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen."

    Wie du siehst, ist es nicht immer so einfach, weil es bei anderen vielleicht ganz gut geklappt hat, denn am Flieger kannst du dich ja schlecht auf Frau XY von Holidaycheck berufen, sondern lediglich auf die AGBs und das dazugehörige Vertragsrecht. Also sich lieber vorher gut informieren und belesen, dann wird es auch ein schöner Urlaub, auch wenn es dann vielleicht ein bisschen mehr kostet, aber es ist stressfreier, als unverhofft im Urlaub nachzahlen und nachbuchen zu müssen. In diesem Sinne wünsche ich dir viel Spaß bei der Urlaubssuche und einen schönen Urlaub!

  • iranea
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    geschrieben 1301864277000

    Normalerweise musst du bei der Buchung so oder so das genaue Geburtsdatum deines Sprösslings angeben, somit entscheidet der jeweilige Veranstalter wie das gehandhabt wird. Ich hatte komplett den gleichen Fall, mein Sohn wurde während unseres Urlaubes zwei Jahre alt und ich musste noch nichts für ihn bezahlen. Beim österreichischen Türkeiveranstalter G.... wurde er als U2 gebucht. Es gab keinerlei Probleme, weder beim Hin- noch beim Rückflug, obwohl sein Alter bzw. der genaue Tag seiner Geburt im Pass vermerkt und logischwerweise auch kontrolliert wurde.

    "Waren wir gestern noch lange?" - "Nööö, aber zum Blamieren hat's gereicht!"
  • katjaworld
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    geschrieben 1301866165000

    @iranea, das sehe ich genauso, der RV hat hier das letzte Wort. Es ist eben nur der Sache nicht dienlich, aus einem eigenen Erleben heraus wie @ingridjohanna (verzeiht mir, ihr habts bestimmt nur gut gemeint :kuesse: ) etwas zu pauschalisieren, so nach dem Motto: "Bei mir hat das ja auch immer gut geklappt, warum soll es bei dir anders sein?" Na weil jeder Veranstalter das anders handhabt und dies in seinen AGBs auch deutlich sagt. Es hat jetzt keine 2 Minuten gedauert, um herauszufinden, dass Alltours und Neckermann es anders handhaben als zum Beispiel ITS oder TUI. Für mich gehört dieser Thread eigentlich auch eher ins Rechtsforum, weil er etwas mit AGBs zu tun hat und nichts mit Türkeiurlaub. Denn die Frage nach dem Alter des Kindes bei Reiseantritt und etwaigen vermuteten Auswirkungen auf die Buchung sind nicht typisch Türkei, sondern typisch für die AGBs der einzelnen Veranstalter, egal für welches Land. Ich hoffe, dass die TO noch ab und an hier vorbeischaut, um zu erkennen, dass dein Fall iranea gar nicht komplett der gleiche Fall sein kann wie ihrer, wenn sie nicht beim selben Veranstalter bucht, sondern dass sie sich schon mal mit den AGBs beschäftigen sollte. Aber nichts für ungut. ;)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1301868183000

    Da die TO explizit nach einer Reise in die Türkei sucht, halte ich zunächst (zur Vorabinformation) schon dieses Forum für das richtige.

    Einen zusätzlichen Tipp hat @katjaworld indirekt schon gegeben: Erst einmal Angebote von z.B. ITS oder TUI (t.b.c.) ansehen, da diese das Alter des Kindes bei Antritt der Reise für die Festsetzung des Preises definieren.

    Daneben sind die spezifischen Sicherheitsbestimmungen der Airline zu beachten, die schließlich mit dem Operating des Rückfluges betraut wird; ergo muss geklärt sein, dass das Kind ggf. mit Sitzplatz zu buchen und zu berechnen ist. Da der Operator bekanntlich bei pauschalen Arrangements "unverbindlich" ist, würde ich dem Veranstalter auch diesbezüglich auf den Zahn fühlen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • iranea
    Dabei seit: 1170460800000
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    geschrieben 1301869871000

    ich frage jetzt einfach einmal ganz "blond" :( :

    Angenommen ich buche über ein Reisebüro meinen Urlaub pauschal, also inkl. Flug und Unterbringung etc. Kann ich dann nicht davon ausgehen, dass mir auch bei solchen Spezialfällen die dementsprechende Auskunft gegeben, bzw. nehme ich an, dass alles für mich geregelt wird. Liege ich hier völlig falsch?

    Das Geburtsdatum, nicht nur das Alter meines Sohnes wurde explizit bei Festmachung unserer Reise angegeben, er wurde als U2 von der RB-Angestellten ins System aufgenommen und stand dementsprechend auf den Unterlagen/Vouchers. Wäre ich hier nochmals in der Pflicht gewesen, alles auf seine Richtigkeit zu kontrollieren? :frowning:

    "Waren wir gestern noch lange?" - "Nööö, aber zum Blamieren hat's gereicht!"
  • katjaworld
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    geschrieben 1301870800000

    @iranea, deine Frage ist durchaus berechtigt und überhaupt nicht blond. :D Deshalb hatte ich auch empfohlen, vielleicht doch lieber in ein RB zu gehen, da wird man sicher alles hinbekommen, zumal die "Problematik" ja jetzt auch bekannt ist und man dem RB oder RV, wie von @vonschmeling schon so schön angemerkt, auf den Zahn fühlen kann. Mir ging es nur um die pauschale Aussage, dass ein Kind ja immer irgendwie umsonst mitreist, weil es ja bei Reiseantritt noch keine 2 Jahre alt ist. Und da sprechen eben die AGBs einiger Veranstalter und auch die Bedenken von @vonschmeling eben einfach nur eine andere Sprache. Also @iranea, du hast sicher alles richtig gemacht, ein RB aufgesucht und nachgefragt. So hätte ich es bei einer derartigen Konstellation auch gemacht, ob nun blond oder brünett... ;)

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