Sorry... war nicht geschrien, nur eine kleine Fehlschaltung ...
Sorry... war nicht geschrien, nur eine kleine Fehlschaltung ...
hallo.
ich fliege im oktober mit meinem sohn in die türkei und hatte auch bedenken wegen des ausweises von ihm.
ich habe vom türkischen generalkonsulat(visumabteilung) in berlin folgende antwort bekommen:
" sie benötigen als deutsche Staatsbürgerin für die einreise in die türkei kein zusätzliches dokument für ihr kind,da der eintrag in ihrem reisepass bis zur vollendung des 10. lebenjahres völlig ausreichend ist."
ich war letztes jahr im oktober auch in der türkei und da hatte ich für meinen sohn noch den alten kinderausweis ohne lichtbild und er hat die passkontrolle ohne probleme passiert.
lg
katihexe
Hallo Leute!
Ich verstehe nicht ,warum es keine klare Linie gibt?
Ich habe jetzt in der Juli Ausgabe "ADACmotorwelt" darüber einen kurzen Beitrag gelesen!
Da steht drin:" Braucht mein Kind einen Reisepass?"
..."Ja. Im Ausland muss sich jeder ausweisen können-auch Kinder. Früher hatten Eltern zwei Möglichkeiten: Entweder ließen sie ihren Nachwuchs nach der Geburt in den Reisepass eintragen,oder sie beantragten einen Kinderausweis. Ein Eintrag in den Elternpass ist seit November 2007 nicht mehr möglich,der frühere Kinderausweis wird bereits seit 1.Januar 2006 nicht mehr ausgestellt oder verlängert. Bestehende Dokumente gelten aber weiter bis zum eingetragenen Datum. Standard ist heute der Kinderreisepass,der sechs Jahre gültig ist, 13 Euro kostet und für Kinder bis zwölf Jahre ausgestellt wird. Danach erhalten sie den Reisepass (ePass) für 37,50 Euro."
Es gibt eine klare Linie!
Und zwar was das Deutsche Auswärtige Amt, also in Übereinstimmung mit UNSEREN Gesetzen bekannt gibt.
Die Presse, bzw. einige Journalisten schreiben manchmal den größten Blödsinn zusammen.
Nicht jetzt auf den ADAC bezogen, sondern allgemein.
Auch in Deutschland muss sich jeder ausweisen können, wenn nicht-ab zur Wache
Das steht auf der HP vom Auswärtigem Amt:
Reisedokumente
Als Unterzeichnerstaat des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957" erkennt die Türkei bei der Einreise folgende Dokumente an:
* Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)
* Gültiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)
* Gültiger vorläufiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)
* Gültiger vorläufiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
Für Kinder gilt Folgendes: Kinder können in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein oder mit eigenem (Kinder-) Reisepass, einem Kinderausweis nach altem Muster, Personalausweis oder Europapass einreisen (jeweils auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit). Da der deutsche Kinderreisepass seit dem 01.11.2007 nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt wird, können Kinder einen Reisepass oder Personalausweis beantragen und damit in die Türkei einreisen. Der Kinderausweis wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt; ab dem 10. Geburtstag ist ein Lichtbild erforderlich. Eine Geburtsurkunde ist kein gültiges Einreisedokument!
Die Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen “Reiseausweis als Passersatz” nicht möglich.
Empfehlungen
Von einer Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis wird abgeraten, da die Einreise mit diesem Dokument in der Vergangenheit in Einzelfällen verweigert wurde.
Da weniger als ein Jahr abgelaufene vorläufige Reisepässe sowie Personalausweise erst seit dem 20.12.2007 anerkannt werden, können eventuelle Schwierigkeiten bei der Einreise zurzeit nicht ausgeschlossen werden.
In der Vergangenheit kam es auch zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch nicht gestattet.
Am besten du fragst das Einwohnermeldeamt,den jetzt ist Bild pflicht.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!