Zweifel hin, Zweifel her, man muss zunächst einmal davon ausgehen, dass es sich so zugetragen hat, wie es geschildert wurde. Ob die Krankenkasse sich um die Röntgenaufnahmen bemüht, bezweifele ich eher, der Hausarzt kann aber an die Klinik schreiben und um die Aufnahmen bitten. Alles weitere hängt auch davon ab, ob der TO eine Rechtsschutzversicherung hat, möglichst mit inkludiertem Auslandrechtsschutz. Damit könnte man zumindest mal einen Anwalt, der sich auch mit türkischem Recht auskennt, konsultieren. Große Hoffnung habe ich allerdings nicht, dazu ist schon zu viel im Vorfeld versäumt worden.
Ich finde es aber gut, dass dieser Fall hier geschildert wurde, möglicherweise bewahrt es andere vor ähnlichen Reinfällen.
Die wichtigste Regel ist: niemals Beweismittel in einem Schadensfall aus der Hand geben! Wozu auch? Die gegnerische Partei versucht ja, auch ohne Gebrauch von kriminellen Tricks, sich irgendwie aus der Affäre zu ziehen, warum sollte man ihr zum eigenen Nachteil dabei helfen?
Es ist verständlich, wenn man keine Erfahrungen mit Schadensfällen hat, dass man erst einmal dasteht wie das sprichwörtliche Kaninchen, wenn es donnert. Das wichtigste ist dann, sich irgendwelche Hilfe zu suchen. Das kann die Krankenkasse sein – in diesem Fall – oder ein Anwalt in Deutschland, den man anruft, der hätte zumindest den Tipp gegeben, die CD nicht herauszurücken. Am besten wäre es gewesen, sich gleich vor Ort einen Anwalt zu nehmen. Zumindest aber niemals etwas herausgeben, unterschreiben oder sonstige Eingeständnis oder Zugeständnisse machen.