• Kourion
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    geschrieben 1719839226539 , zuletzt editiert von Kourion

    @yvi196

    Ich bin zwar nicht Jessica, schließe mich aber Ahoteps Antwort an Jessica an: "kein Problem mit der Restgültigkeit"

    Nachzulesen ist die Regelung beim AA:

    "Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis." - hier klicken

    Folglich null Problem für euch.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Wischbob
    Dabei seit: 1727248443112
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    geschrieben 1727248687771

    Hallo,

    mal eine Frage zur Einreise.

    Wir reisen mit 2 Kindern ein, die Personalausweise der Kinder sind neu.

    Unsere schon etwas älter, aber eben noch gültig und bereits im Scheckkartenformat.

    ich lese immer was von elektronischen Personalausweisen.

    Gibt es da bei den Scheckkarten auch nochmal Unterschiede oder können wir ruhigen Gewissens mit unseren 4 Personalausweisen einreisen, bekommen da den weißen Zettel und reisen nach einer knappen Woche wieder aus?

    So hatten wir es geplant

    Danke

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1727254803518

    Wenn eure Persos gültig sind, dann sind sie gültig.

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