Ich bin zwar nicht Jessica, schließe mich aber Ahoteps Antwort an Jessica an: "kein Problem mit der Restgültigkeit"
Nachzulesen ist die Regelung beim AA:
"Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis." - hier klicken
Folglich null Problem für euch.