Ausschlaggebend ist die Einhaltung der Zusagen des jeweiligen Veranstalters ...
Wenn keine Bar einen 24h Service bietet, sind Zweifel an der Erfüllung der Zusage "Lokale alkoholische/alkoholfreie Getränke 24 Stunden" gestattet.
Das bedeutet aber schlimmstenfalls eine "Unannehmlichkeit" und ergibt sich daraus ganz sicher kein Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung auf ein gleichwertiges Alternativhotel.
Ich nehme an, die Umbuchung zum tagesaktuellen Preis (ohne Gebühren) wurde angeboten?
Weitere Ansprüche lassen sich aus den Änderungen m.E. nicht herleiten.
Ob man einen Pool "Landschaft" oder schlicht "Pool" nennt, gibt keinen unbedingten Hinweis auf Qualitätsmerkmale.
Weniger Zimmer lassen kaum einen Nachteil herleiten und auch 2 statt der ursprünglich angekündigten 4 Spezialitätenrestaurants sind nur eine Unannehmlichkeit, kein Reisemangel.