• jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1594228748932

    Da gibt’s entsprechende mehrsprachige Standardformulare, z.B. beim ADAC, die sollte der Arzt ausfüllen .....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Tilman 0
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    geschrieben 1594324623292

    Danke, die Formulare des ADAC eigenen sich für mich nicht so.

    (Weil ich öfter fliege, mit offenere Dauer, da kann ich keine Anzahl der Tage des Aufenthalts angeben.)

    Aber eigentlich würden mich die Bestimmungen der Türkei interessieren. also ob die Einfuhr (für Eigenbedarf) von Tramadol und Tilidin/Valeron überhaupt ein Problem ist.

  • rishou
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    geschrieben 1594352185233

    Also ich bin im Sommer immer 4wochen dort und hatte noch nie Probleme mit Attest und Beipackzettel ein /aus zureisen.

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1594394806368

    @tilman-0 sagte:

    Danke, die Formulare des ADAC eigenen sich für mich nicht so.

    Letztendlich geht es jedoch nicht darum wie sich etwas für „dich so“ eignet sondern darum wie sich die rechtliche Würdigung einer Bescheinigung für das Einreiseland darstellt. Und in dieser Beziehung eignet sich nichts mehr wie eben dieses Formular.

    Aber eigentlich würden mich die Bestimmungen der Türkei interessieren. also ob die Einfuhr (für Eigenbedarf) von Tramadol und Tilidin/Valeron überhaupt ein Problem ist.

    Die Einfuhr ist für den persönlichen Bedarf beim Zoll anmeldepflichtig und für bis zu 15 Tagen eben mit dem Formular das sich „nicht so“ eignet gestattet. Und ohne dieses nutzen dir bei einer Entdeckung nicht angemeldeter Betäubungsmittel auch keine Hinweise darauf das andere eben nicht kontrolliert wurden.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • rishou
    Dabei seit: 1553442192939
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    geschrieben 1594396986462

    ich werde immer kontrolliert da bei 4 Wochen immer eine 100 er Packung in meinem Handgepäck ist, es hat bisher (jetzt schon das 5 Jahr in Folge) immer ein Attest des Arztes über die Notwendigkeit des Tilidins (bei mir Rheumatologe) und der Beipackzettel ausgereicht.

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1594401391791

    Wie gesagt - im Extremfall zählt das Gesetz. Letztendlich kann sich niemand darauf berufen das es vorher anders gehandhabt wurde. Aber jeder wie er mag.....

    z.B. Ist falsches Parken ohne ein Knöllchen zu bekommen Ja auch kein Freibrief dafür , künftig immer bussgeldfrei davon zu kommen. :wink:

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Tilman 0
    Dabei seit: 1560976832415
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    geschrieben 1594403536512

    @jlechtenboehmer sagte:

    Die Einfuhr ist für den persönlichen Bedarf beim Zoll anmeldepflichtig und für bis zu 15 Tagen eben mit dem Formular ... gestattet.

    Ich habe meine Zweifel, ob das stimmt. Denn das hieße, länger als 15 Tage in der Türkei zu bleiben ginge nicht für Leute, die zB Tramadol oder Tilidin benötigen. Gibt es eine Quelle für die Behauptung?

    Also nochmal: Ich würde gerne genau wissen, was das türkische Gesetz insoweit sagt.

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1594405300730 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Dann hab deine Zweifel, zweifle auch die Quelle an, befrag den Gesetzgeber und bezweifle auch dessen Aussage.

    https://indro-online.de/tuerkei/

    https://www.garantiert-reisen.de/zollbestimmungen-tuerkei/#mitnahme-von-betaeubungsmittel-fuer-starke-schmerzen-in-die-republik-tuerkei

    mehr kann ich dir leider nicht bieten.

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  • vpuwe
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1594407100042

    @Jiechentenboehmer,

    ich kann dir nur aus eigener Erfahrung mit den "speziellen" Medikamenten zustimmen!

    In 2018 musste ich in Antalya bei einer Zollkontrolle im Flughafen meine mit eingeführten Schmerzpflaster (Tilidin) begründen.

    Zum Glück hatte ich eine Attest in deutscher und (!) englischer Form mit dabei.

    Also bitte - Vorsicht - !

    "Sechs Jahre habe ich keinen Alkohol getrunken, nicht geraucht, keinen Sex gehabt, ...doch dann kam ich in die Schule!
  • Tilman 0
    Dabei seit: 1560976832415
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    geschrieben 1594551569623

    @jlechtenboehmer sagte:

    Dann hab deine Zweifel, zweifle auch die Quelle an, befrag den Gesetzgeber und bezweifle auch dessen Aussage.

    https://indro-online.de/tuerkei/

    https://www.garantiert-reisen.de/zollbestimmungen-tuerkei/#mitnahme-von-betaeubungsmittel-fuer-starke-schmerzen-in-die-republik-tuerkei

    mehr kann ich dir leider nicht bieten.

    @jlechtenboehmer : Lege doch bitte mal einen Gang zurück. Und danke für die Links, nur passen die nicht. Da geht es um Opiate (zB Morphin), ich habe aber nach den wesentlich milderen Mitteln Tramadol und Tilidin gefragt. Ich würde gerne wissen, wie die Rechtslage in Bezug auf diese Medikamente aussieht.

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