• jlechtenboehmer
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    geschrieben 1594575056475 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @tilman-0 sagte:

    Da geht es um Opiate (zB Morphin), ich habe aber nach den wesentlich milderen Mitteln Tramadol und Tilidin gefragt.

    und du wirst mir nun sicher den Unterschied zwischen einem Opiat und einem Opioid erklären ? Ich mach es einfach mal selber : das eine ist eine organische Verbindung, das andere eine synthetisch hergestellte identische Verbindung ....

    Ich würde gerne wissen, wie die Rechtslage in Bezug auf diese Medikamente aussieht.

    Wie oft denn noch ?

    Und zum Thema „mildere Mittel“: 10 Radler enthalten genauso viel Alkohol wie 5 Bier .... merkste was ?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vpuwe
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    Verwarnt
    geschrieben 1594579288962

    Und zum Thema „mildere Mittel“: 10 Radler enthalten genauso viel Alkohol wie 5 Bier .... merkste was ?

    Nee, bestimmt nicht!

    Ein Unterschied gibt es doch:

    ... du musst nach den Radlern schnell pinkeln gehen! :relaxed: :wc:

    "Sechs Jahre habe ich keinen Alkohol getrunken, nicht geraucht, keinen Sex gehabt, ...doch dann kam ich in die Schule!
  • Tilman 0
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    geschrieben 1594641102662 , zuletzt editiert von Tilman 0

    Mann Mann ...

    In Deutschland und in vielen anderen fallen Morphine unters Betäubungsmittelgesetz, Tramadol und Tilidin/Valeron allerdings nicht, die sind mit einfachem Rezept zu bekommen. Weil das eben tatsächlich ein großer Unterschied ist.

    Also, falls hier jemand ist, der die Rechtslage hinsichtlich Tramadol/Tilidin kennt, wäre ich dankbar.

  • ichsuchewlan
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    geschrieben 1594645689129

    @tilman-0 sagte:

    Also, falls hier jemand ist, der die Rechtslage hinsichtlich Tramadol/Tilidin kennt, wäre ich dankbar.

    In der Türkei wurde ich diesbezüglich überhaupt noch nie kontrolliert.

    Nehme Tilidin retard 200/16, Valoron-Tropfen (auch Tilidin) und Metamizoltropfen sowie andere Medikamente und habe grundsätzlich immer die doppelte Menge dabei, die ich eigentlich bräuchte.

    Wie gesagt, kontrolliert hat mich niemand, weder in Istanbul noch in Antalya...wohl aber in anderen Ländern. Gerade in den Emiraten etc.

    Es empfiehlt sich sehr dringend, dennoch einen vom Arzt ausgefüllten Schrieb in deutsch und englisch gerade für diese Medikamente dabei zu haben. Den kannst Du selbst schon einmal ausfüllen, so daß der Arzt nur mehr seine Nummer, Datum, Stempel und Unterschrift hinsetzen muß.

    Ein Bekannter von mir ist auf Fentanyl angewiesen, ging selbst zum Zoll, um es anzumelden...auch er hatte mit diesem Wisch keine Probleme. Dann dürftest Du, selbst bei einer Kontrolle, auch keine bekommen.

    Das ist zwar jetzt OT, aber trotzdem: Mach eine Medikamentenliste, Einnahmefrequenz plus Beipackzettel, die Du immer bei Dir hast. Du kannst ja jederzeit einen Unfall haben und jeder Arzt ist dankbar, wenn er weiß, was das Opfer so einnimmt regelmäßig.

  • Tilman 0
    Dabei seit: 1560976832415
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    geschrieben 1594652749815

    Danke ichsuchewlan.

    Ist ein deinem Schreiben denn für jedes Medikament auch die Menge aufgeführt, die Du mitführst? Oder die Du täglich einnehmen musst? Ich überlege mir eine Formulierung, die möglichst flexibel ist. Ich fliege ja öfter in die Türkei, auch spontan/kurzfristig und manchmal ohne im vorhinein zu wissen, wann ich wieder zurückfliege. Da sollte das Schreiben dann möglichst immer irgendwie "passen".

    Gruß, Tilman

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1594653027034

    @tilman-0 sagte:

    Mann Mann ...

    In Deutschland und in vielen anderen fallen Morphine unters Betäubungsmittelgesetz, Tramadol und Tilidin/Valeron allerdings nicht, ...

    Wenn das allerdings dein Ansatz ist , würde ich dir empfehlen, dich zunächst mit dem Betäubungsmittelgesetz auseinanderzusetzen, bevor du hier versuchst anderen ihren Beruf zu erklären.

    Übrigens hättest du vor deinem ersten Post in diesem Thread nur den Beitrag direkt davor lesen müssen ....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Tilman 0
    Dabei seit: 1560976832415
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    geschrieben 1594654591648

    jlechtenboehmer

    Wir sprechen offenbar eine unterschiedliche Sprache, lasse es doch mal gut sein. Ich habe Tilidin (100/8) verschrieben bekommen. Es fällt in Deutschland NICHT unters BTmG. Es war daher auch ein normales Rezept. Gleiches gilt für Tramadol. Ist so. Aber was rede ich ...

  • ichsuchewlan
    Dabei seit: 1287532800000
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    gesperrt
    geschrieben 1594654684849

    @tilman-0 sagte:

    Danke ichsuchewlan.

    Ist ein deinem Schreiben denn für jedes Medikament auch die Menge aufgeführt, die Du mitführst? Oder die Du täglich einnehmen musst? Ich überlege mir eine Formulierung, die möglichst flexibel ist. Ich fliege ja öfter in die Türkei, auch spontan/kurzfristig und manchmal ohne im vorhinein zu wissen, wann ich wieder zurückfliege. Da sollte das Schreiben dann möglichst immer irgendwie "passen".

    Gruß, Tilman

    Die mitgeführte Menge ist nicht aufgeführt, allerdings die Menge, die ich täglich einnehme, schon.

    Bei Tropfen dürfte es egal sein, ob die Flasche randvoll ist oder nur mehr halb gefüllt. Auf das hat noch nirgendwo jemand geachtet.

    Bei den Tabletten habe ich immer gesagt, ich bin auf diese angewiesen und möchte gerne ein Backup dabei haben...es könnte ja sein, daß einem die Tasche geklaut wird, man einen Blister verliert usw. ...ist immer so akzeptiert worden. Meist (ich) hat man ja ein festes Rückflugdatum, d.h. Tagesdosis x2. Wenn Du nicht weißt, wann Du zurückfliegst, würde ich zumindest einen ungefähren Rückflugtermin angeben.

    Wie gesagt, in der Türkei hat noch nie irgendjemand danach gefragt, welche Medis ich dabei habe.

    In Ägypten, den Emiraten, Thailand dagegen schon. In Ägypten z.B. könnte man sich ja ein schönes Geld machen, indem man Schmerzmittel verkauft (sofern man verrückt und lebensmüde ist). So gesehen kann ich das schon verstehen, warum die da genauer hinschauen.

    Es muß halt alles irgendwie nachvollziehbar zusammenpassen - das Mittel, die Mengen, die Dauer.

    Meistens nehme ich übrigens Formulare zum Ausfüllen und nichts Selbstgebasteltes.

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1594655269452 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    @tilman-0 sagte:

    ...

    Du brauchst Infos über die Rechtslage in der Türkei, bzgl. der Einfuhr dieser Medikamente unter besonderer Berücksichtigung einer möglichst flexiblem Regelung im Hinblick auf Aufenthaltsdauer (also mitgeführte Menge)?

    Warum nicht einfach bei der Vertretung der Türkei in deiner Nähe oder bei der Türkischen Botschaft in Berlin fragen?

  • rishou
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    geschrieben 1594655435528

    wie ich ja schon geschrieben habe ,ich habe immer den Beipackzettel und ein Attest vom Arzt über die Notwendigkeit des Tilidins mit Tagesrationangabe dabei. Habe eigentlich immer die 100 er Packung dabei, man weis ja nie was dazwischen kommt. Hatte noch nie Probleme in der Türkei auch wenn das Attest nur in deutsch ist.Bissel OT, selbst die Pille bekommt man in der Türkei ohne Rezept verkauft in der Apotheke,wobei in D das nicht möglich ist.

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