@Harabeli:
Sowas hab ich ja noch nie gesehen :shock:
Normalerweise gilt die schon aufgeführte Variante: Doppelzimmer wurde gebucht und muß vom Hotel auch gegen Vorlage des Hotelvouchers zur Verfügung gestellt werden. Wer nun woher anreist, spielt in dem Fall keine Rolle und geht den Hotelier eigentlich nichts an - es sei denn, einer der neuen Zimmerbewohner ist der Animateur des Nachbarhotels, der sich dort schon die ganze Saison lang mit wechselnden "Damen" vergnügt . Aber selbst dann - die Leistung (ich meine jetzt Unterkunft und Verpflegung) wurde bezahlt und muss zur Verfügung gestellt werden. Stellt der Hotelier sich (aus welchen Gründen auch immer) quer, wird es nicht nur für die Gäste unangenehm, stressig und vor allem peinlich, sondern der Hotelier bekommt auch Ärger mit dem Veranstalter, der auf Vertragserfüllung bzw. Aufnahme der Gäste pocht. Schließlich haben nicht nur die Gäste ihr Zimmer beim Veranstalter bezahlt, sondern auch der Veranstalter beim Hotelier. Manchmal kann der Veranstalter den Hotelier "erweichen", manchmal nicht.
Letztendlich sind immer mehr Hotels ja schließlich auch ohne Flug, also mit eigener Anreise, buchbar. Von daher kann ein Hotel sich heutzutage eigentlich nicht mehr dagegen wehren, daß dort Leute einchecken, die kein Flugticket vorweisen können. Dazu sind sie auch nicht verpflichtet - dem Hotel kann es egal sein, ob die Gäste nun mit der Eselskarre oder mit dem Flugzeug angereist sind. Hauptsache, sie sind da und haben bezahlt. Und es gibt auch viele deutsch-türkische Paare (die allerdings gemeinsam in Deutschland leben), die problemlos und unbehelligt ihren Urlaub in türkischen Hotels verleben können/dürfen. Bei deutsch-türkischen Paaren, die noch getrennte Wohnsitze haben, dürfte es eigentlich auch kein Problem sein. Zumindest theoretisch. Die Praxis sieht allerdings manchmal anders aus, vor allem bei sog. "etablierten" oder "Traditions" - Hotels...
Die "moralischen" Bedenken der entsprechenden Hoteliers in allen Ehren - aber solange die Gäste im Zimmer keine Schäden durch Vandalismus hinterlassen, den Hotelfrieden nicht stören und die Rechnung bezahlt ist (was in 99,9% aller Gäste, die mit einem ordnungsgemäßen Hotelvoucher eines Reiseveranstalters einchecken, der Fall ist - schließlich ist der Vertragspartner der Gäste dann der Veranstalter, nicht der Hotelier), müssen sie die Buchung akzeptieren.
Leider kann die Realität manchmal anders aussehen und oft ist pure Willkür im Spiel...
Nur mal zum Vergleich (obwohl man es sicherlich nicht wirklich vergleichen kann, da die islam. Wertvorstellungen nicht mit im Spiel waren) einige Beispiele aus meiner Reiseleiterzeit:
Hatte ein Gast in Griechenland/Spanien ein Mädel aus dem Nachbarhotel "klargemacht"´und mitgenommen, wurde ihm ein geringer Zuschlag für die "Doppelnutzung" des Einzelzimmers und viell. noch fürs Frühstück berechnet und gut.
Kam ein Gast in Venezuela abends nicht alleine, sondern in professioneller Begleitung zurück ins Hotel, wurde ebenfalls nur diskret eine Übernachtungspauschale berechnet (falls die "professionelle Begleitung" nicht im Vorfeld durch Diebstähle, etc. auffällig geworden ist - dann wäre sie nicht aufs Hotelgelände gekommen) und gut.
Aber Probleme, wenn ein Paar aus unterschiedlichen Richtungen anreiste, gab es nie.