• Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1215105858000

    Bevor wir hier jetzt die altbekannte AMIGA (Aber meiner ist ganz anders) - Diskussion wieder auflodern lassen, bitte ich darum, zum eigentlichen Thema zurückzukommen.

    Es geht hier nicht um das WARUM, sondern WIE und OB ein Doppelzimmer in der Türkei bezogen werden kann, wenn ein Reiseteilnehmer (warum auch immer) aus Deutschland/Österreich/Schweiz und der andere aus der Türkei (warum auch immer) anreist. Nicht mehr und nicht weniger.

    Auch wenn das Ganze ein recht emotiononales Thema ist, bin ich sicher, daß Ihr es hinbekommt, die Diskussion sachlich zu führen bzw. ggf. zu schweigen und Euch euren Teil zu denken.

  • Aquarina
    Dabei seit: 1214006400000
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    geschrieben 1215106758000

    Normalerweise dürfte es überhaupt kein Problem sein, auch wenn der Pass vorgezeigt wird, da auch viele in Deutschland, Österreich und der Schweiz lebende Türken einen türkischen Pass haben und es ja da auch genügend gibt die in der Türkei Urlaub nicht nur bei der Familie sondern auch in Hotels machen, und wenn da über einen deutschen, österreichischen Reiseveranstalter gebucht wird kann auch der Reisepreis nicht höher werden. Es ist ja auch kein Problem wenn man als Österreicher von einem deutschem Flughafen abfliegt, weil vielleicht die Ferienzeit eine andere ist und deshalb der Preis billiger und umgekehrt.

    Und wenn man sich die Reisebedienungen eines Reiseveranstalters durchliest (Kleingedrucktes) steht sicherlich nix bezüglich Nationalität abgesehen von Visa-Bestimmungen.

    Wenn der Reiseveranstalter einen Voucher ausstellt, ist dass eine rechtsgültiger Vertrag und der ist auch zu erfüllen.

    LG Aqua

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1215107150000

    Türken, die in Europa arbeiten haben aber einen Aufkleber von der AB im Pass!

    Also erkennbar: Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der EU

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Harabeli
    Dabei seit: 1171324800000
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    geschrieben 1215122153000

    Die deutschen RVs, die mit Apartheid-Klauseln operieren, machen das vom Wohnsitz abhängig. Türkische Staatsbürger mit Wohnsitz in D (sowas kann man ggf. durch eine Meldebescheinigung nachweisen) sind, dürfen ein Hotelzimmer buchen, solche ohne Wohnsitz in D nicht.

    Das sieht dann etwa so aus:

    *** Bitte beachten Sie, dass in diesem Hotel Einheimische nicht (TB:AY8)

    erlaubt sind ****

    Nur gegen Vorlage eines Nachweises über eine Wohnsitz in Deutschland

    oder einem Deutschen Pass***

    (aus einer 5vorFlug-Buchungsbestätigung)

    :shock1:

  • Aquarina
    Dabei seit: 1214006400000
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    geschrieben 1215122766000

    Also nachdem ich mich ja gerne mit Urlaub beschäftige, leider nicht so oft fahren kann wie ich möchte und mir doch auch schon des öftern das "Kleingedruckte" durchgelesen haben, bin ich bei noch keinem Veranstalter auf solche Aussagen gestoßen.....aber da hab ich wahrscheinlich doch noch nicht soviel gelesen und glaub halt doch immer noch an das Gute im Menschen

    lg

    Aqua

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1215123543000

    @Harabeli:

    :shock1: Sowas hab ich ja noch nie gesehen :shock:

    Normalerweise gilt die schon aufgeführte Variante: Doppelzimmer wurde gebucht und muß vom Hotel auch gegen Vorlage des Hotelvouchers zur Verfügung gestellt werden. Wer nun woher anreist, spielt in dem Fall keine Rolle und geht den Hotelier eigentlich nichts an - es sei denn, einer der neuen Zimmerbewohner ist der Animateur des Nachbarhotels, der sich dort schon die ganze Saison lang mit wechselnden "Damen" vergnügt ;). Aber selbst dann - die Leistung (ich meine jetzt Unterkunft und Verpflegung) wurde bezahlt und muss zur Verfügung gestellt werden. Stellt der Hotelier sich (aus welchen Gründen auch immer) quer, wird es nicht nur für die Gäste unangenehm, stressig und vor allem peinlich, sondern der Hotelier bekommt auch Ärger mit dem Veranstalter, der auf Vertragserfüllung bzw. Aufnahme der Gäste pocht. Schließlich haben nicht nur die Gäste ihr Zimmer beim Veranstalter bezahlt, sondern auch der Veranstalter beim Hotelier. Manchmal kann der Veranstalter den Hotelier "erweichen", manchmal nicht.

    Letztendlich sind immer mehr Hotels ja schließlich auch ohne Flug, also mit eigener Anreise, buchbar. Von daher kann ein Hotel sich heutzutage eigentlich nicht mehr dagegen wehren, daß dort Leute einchecken, die kein Flugticket vorweisen können. Dazu sind sie auch nicht verpflichtet - dem Hotel kann es egal sein, ob die Gäste nun mit der Eselskarre oder mit dem Flugzeug angereist sind. Hauptsache, sie sind da und haben bezahlt. Und es gibt auch viele deutsch-türkische Paare (die allerdings gemeinsam in Deutschland leben), die problemlos und unbehelligt ihren Urlaub in türkischen Hotels verleben können/dürfen. Bei deutsch-türkischen Paaren, die noch getrennte Wohnsitze haben, dürfte es eigentlich auch kein Problem sein. Zumindest theoretisch. Die Praxis sieht allerdings manchmal anders aus, vor allem bei sog. "etablierten" oder "Traditions" - Hotels...

    Die "moralischen" Bedenken der entsprechenden Hoteliers in allen Ehren - aber solange die Gäste im Zimmer keine Schäden durch Vandalismus hinterlassen, den Hotelfrieden nicht stören und die Rechnung bezahlt ist (was in 99,9% aller Gäste, die mit einem ordnungsgemäßen Hotelvoucher eines Reiseveranstalters einchecken, der Fall ist - schließlich ist der Vertragspartner der Gäste dann der Veranstalter, nicht der Hotelier), müssen sie die Buchung akzeptieren.

    Leider kann die Realität manchmal anders aussehen und oft ist pure Willkür im Spiel...

    Nur mal zum Vergleich (obwohl man es sicherlich nicht wirklich vergleichen kann, da die islam. Wertvorstellungen nicht mit im Spiel waren) einige Beispiele aus meiner Reiseleiterzeit:

    Hatte ein Gast in Griechenland/Spanien ein Mädel aus dem Nachbarhotel "klargemacht"´und mitgenommen, wurde ihm ein geringer Zuschlag für die "Doppelnutzung" des Einzelzimmers und viell. noch fürs Frühstück berechnet und gut.

    Kam ein Gast in Venezuela abends nicht alleine, sondern in professioneller Begleitung ;) zurück ins Hotel, wurde ebenfalls nur diskret eine Übernachtungspauschale berechnet (falls die "professionelle Begleitung" nicht im Vorfeld durch Diebstähle, etc. auffällig geworden ist - dann wäre sie nicht aufs Hotelgelände gekommen) und gut.

    Aber Probleme, wenn ein Paar aus unterschiedlichen Richtungen anreiste, gab es nie.

  • Ute13
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    geschrieben 1215159799000

    Sobald man Flug und Hotel separat bucht hat man die von Harabeli geschriebene Bemerkung auf seiner Hotelbestätigung.

    Beim ersten Mal habe ich auch gedacht, was soll denn das.

    LG Ute

  • Harabeli
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    geschrieben 1215189638000

    Ute, ich hatte sie sogar bei einer Vollpauschalbuchung. Die wollten wohl auf Nummer Sicher gehen. Bei dem ewähnten Hotel ging es übrigens keineswegs um islamische Moralvorstellungen, sondern um Profit. Das Haus wimmelte von binationalen Paaren: Die Damen war pauschal mit AI aus D angereist und die Gespiele von um die Ecke. Für die mussten die Damen dann den Walk-In-Preis bezahlen und sämtliche Speisen und Getränke extra. Das machte dann je nach Hunger und Durst des Herrn das drei bis fünffache des allerdings sehr günstigen AI-Tarifs der Dame. :p :laughing:

  • juanito
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    geschrieben 1215189935000

    Es war schon immer etwas teuerer einen besonderen Geschmack zu haben!

    Zigarettenwerbung :D

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Aquarina
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    geschrieben 1215190739000

    Ist nur die Frage, ob da dann ein Doppelzimmer von Deutschland aus gebucht wurde oder nur des AI für ein Einzelzimmer, dann ist das ja logisch, ansonsten ist es nicht wirklich nachvollziehbar, weil wenn man den

    Voucher hat, ist es normalerweise schon egal woher man anreist.

    Sollte es wirklich von Deutschland aus gebucht worden sein, und der Reiseveranstalter gibt sein ok, was ja dann als rechtsgültiges Geschäft gilt....wäre es sicherlich interessant, wie in solchen Fällen ein Gerichtsverfahren ausgehen würde. Weil man zahlt ja auch den entsprechenden Reisepreis. Und das ein Partner aus dem Reiseland kommt, kommt sicherlich nicht nur in der Türkei vor. Das gibt es sicherlich weltweit.

    lg

    Aqua

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