Hallo Kglock,
seit November 2007 hat sich das Passgesetz geändert. Personalausweise können un ab Geburt ausgestellt werden. Wird dieser VOR dem 16. Lebensjahr beantragt, so müssen beide Sorgeberechtigte einverstanden sein (Vollmacht + Ausweis). Der erste Personalausweis ist im übrigen gebührenfrei.
Ein vorläufiger Personalausweis reicht in Tunesien nicht, da dieser nur 3 Monate ab Ausstellung gültig ist. Tunesien schreibt jedoch eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten vor.
Ich würde es nächste Woche beantragen.....bei meiner Stadtverwaltung dauern PAs zur Zeit ca. 2 Wochen.
Und wenn das nicht reichen sollte, muss er wohl einen vorläufigen Reisepass beantragen.
LG Chris