Auszug aus den Infos des Bürgeramtes:
".....Der Kinderreisepass kann nur noch mit einem biometrietauglichen Lichtbild - unabhängig vom Alter des Kindes - ( siehe Fotomustertafel ) ausgestellt werden.
Weil sich das tatsächliche Erscheinungsbild, besonders des eines Kleinkindes schnell ändert, wird der ausgestellte Kinderreisepass nach den Passvorschriften u.a. dann ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht mehr gegeben ist.
Die Eltern sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Verlängerung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses unter Vorlage eines neuen Lichtbildes - nicht älter als ein halbes Jahr - beantragen, um Schwierigkeiten bei der Ein-oder Ausreise an der Grenze zu vermeiden. "
oder ein Auszug aus dem deutschen Passgesetz PassG (§11):
Geltung ab 01.01.1988
FNA: 210-5; G. v. 19.04.1986 BGBl. I S. 537; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 215
Änderungen / Synopse | 16 Gesetze verweisen aus 21 Artikeln auf PassG
Erster Abschnitt Paßvorschriften
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§ 11 Ungültigkeit
3 Gesetze verweisen aus 3 Artikeln auf § 11
Ein Paß oder Paßersatz ist ungültig, wenn
1. er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Paßinhabers nicht zuläßt oder verändert worden ist;
2. Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder - mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort - unzutreffend sind;
3. die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
soviel zu Aussage: der Pass ist gültig - das entscheidet im Ernstfall eher noch der tunes. Beamte als ihr aus der Ferne.
Tut mir leid Bianca, dass ich dich eher beunruhige, aber lieber jetzt als am 1.Urlaubstag.
Gruß Uwe