Hallo Oceans11,
habe auf der Seite vom Zoll dieses gefunden:
*Viele Muscheln, Schnecken und Korallen sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt.
Exemplare, aber auch Teile und daraus hergestellte Erzeugnisse dieser Arten dürfen in der Regel nur mit einer Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrstaates und einer Einfuhrgenehmigung (CITES-Dokumente) ein- und ausgeführt werden.*
Wobei ich sagen muss, dass ich in der Bucht von Hammamet noch nie schöne Muscheln gefunden habe........aber vielleicht ist an anderen Stränden nicht der Fall.
Schönen Urlaub! Ich würde die Muscheln dort lassen wo sie sind - gibt für Kinder wirklich nette, sehr günstige, Souveniers........Schmuckarmbänder für 3 Dinar, MiniStoffKamele, Schlüsselanhänger und und und...
Gruss Chris