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Grenzfahrten mit dem Mietwagen

Grenzfahrten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Grenzübertritte sind Oft verhandelbar, aber nicht standardmäßig erlaubt. Prüfe dazu die Mietbedingungen.
  • Beachte Gebühren für Grenzübertritte und höhere Kautionen.
  • Wir empfehlen eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung für umfangreiche Fahrten.
  • Rückgabe im Ausland und Fährfahrten können extra Kosten verursachen.
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Darfst Du mit dem Mietwagen eine Grenze überqueren? 

Grenzfahrten mit dem Mietwagen sind grundsätzlich erst einmal nicht erlaubt. Bei vielen Vermietern ist es aber möglich, einen Grenzübertritt mit dem Wagen zu vereinbaren.  

Kläre vorher ab, ob die von Dir geplante Reise in die gewünschten Länder mit dem gewählten Anbieter möglich ist. In den Mietbedingungen findest Du in der Regel einen Hinweis, ob Du mit dem Mietwagen Grenzen überqueren kannst. Dort steht gegebenenfalls auch, in welche Länder die Reise mit dem Auto führen darf. 

Willst Du mit dem Mietwagen ins osteuropäische Ausland fahren, erlauben viele Vermieter den Grenzübertritt übrigens nicht. Bei anderen ist es häufig nur möglich, wenn das Auto maximal der Mittelklasse angehört. Mit höherwertigen Wagen ist eine Grenzfahrt in der Regel nicht erlaubt.

Was musst Du bei Grenzfahrten mit dem Mietwagen beachten? 

Melde die Grenzfahrt mit Deinem Mietwagen unbedingt bei der Autovermietung an. So ist sichergestellt, dass das Fahrzeug auch in den bereisten Ländern über alle nötigen Versicherungen und Ausstattungsmerkmale verfügt.  

Das gilt auch bei Fahrten durch Länder der Europäischen Union – wenn Du also beispielsweise von Deutschland nach Frankreich fährst –, besonders jedoch bei jenen im osteuropäischen Raum. 

Gib dafür direkt bei der Buchung im Feld „Haben Sie noch Anmerkungen zu Ihrer Buchung?“ an, welche Reise Du mit dem Wagen planst. Zusätzlich gibst Du dem Vermieter noch einmal bei der Mietwagenabholung Bescheid, in welche Länder Du reisen wirst.

Victorias Zitat

“Bei der Planung einer Reise mit einem Mietwagen ist es besonders wichtig, die Bedingungen für Grenzübertritte genau zu prüfen. Zusätzliche Gebühren, Versicherungsdetails und Fahrzeugtypen können je nach Zielort erheblich variieren.“

Victoria • Mietwagen Experte

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Kostet der Grenzübertritt eine Gebühr? 

Für einen Grenzübertritt mit dem Mietwagen erheben Vermieter in der Regel eine zusätzliche Gebühr. Wie hoch diese ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  1. In welchem Land erfolgt die Anmietung? 
  2. In welches weitere Land beziehungsweise in welche weiteren Länder möchtest Du mit dem Mietwagen fahren? 

Einige Vermieter verlangen bei der Abholung des Mietwagens zudem eine höhere Kaution, wenn Du planst, in ein weiteres oder sogar mehrere Länder zu fahren. Da Du diese komplett zurückerhältst, wenn Du den Wagen unbeschädigt zurückbringst, ist dies aber nicht als Gebühr anzusehen.

Victorias MietwagenTipps
Victorias
MietwagenTipps

HolidayCheck Tipp: 

  • Informiere Dich über die anfallende Gebühr. In einigen Fällen kann es günstiger sein, wenn Du den Wagen vor der Grenze abgibst und hinter der Grenze einen weiteren mietest. 
  • Beachte die gegebenenfalls für eine Einwegmiete anfallenden Gebühren.
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Kannst Du den Mietwagen in einem anderen Land zurückgeben? 

Bei vielen Anbietern ist eine Einwegmiete (auch „One Way“ genannt) nicht möglich, wenn das Ziel Deiner Reise in einem anderen Land liegt. Findest Du einen Vermieter, der dies möglich macht, lass Dich genau aufklären, mit welchen Gebühren das verbunden ist. Da das Auto nach der Abgabe wieder zum Ort der Anmiete im Ausgangsland zurückgebracht werden muss, kann es schnell eher teuer werden.

Lässt sich Deine Reise nicht anders planen als mit einer Rückgabe des Wagens im letzten bereisten Land, könnte es auch hier eine Lösung sein, den Wagen jeweils vor der Grenze zurückzugeben und dahinter einen neuen anzumieten.  

Dieses Vorgehen ist zwar etwas aufwendiger, löst aber noch eine andere Herausforderung, die bei sehr langen Reisen auftritt: Viele Vermieter haben eine Maximalmietdauer. In Europa sind es oft vier Wochen. Mietest Du unterwegs einen neuen Wagen an, stellt das kein Problem dar. Wichtig ist jedoch: Auch bei diesem Vorgehen fallen Gebühren für die Einwegmiete an.

Bei welchen Vermietern sind Grenzfahrten mit dem Mietwagen möglich? 

Nicht alle Vermieter erlauben es, dass mit ihren Autos Grenzen überfahren werden. Suche Dir aus den Mietwagenangeboten auf HolidayCheck ein passendes heraus und wirf dann einen Blick in die Angebotsdetails. Unter dem Punkt „Mietbedingungen“ erfährst Du, in welches Land oder in welche Länder Du mit dem Wagen fahren darfst. Findest Du dort keine Informationen, helfen die Mietwagen-ExpertInnen von HolidayCheck weiter.

Grenzübertritt mit dem Mietwagen per Fähre: Ist das möglich? 

Einige Vermieter erlauben zwar Grenzübertritte, jedoch keine Fährfahrten, denn auf dem Wasser ist in der Regel ein zusätzlicher Versicherungsschutz nötig. Wirf einen Blick in die Mietbedingungen zu Deinem Mietwagen und kläre genau ab, was bei der Fährfahrt zu beachten ist. Die geplante Überfahrt gibst Du am besten direkt bei der Buchung im Feld „Haben Sie noch Anmerkungen zu Ihrer Buchung?“ an.

Hast Du die Fährfahrt mit dem Vermieter vereinbart, weise ihn unbedingt noch einmal bei der Abholung des Autos darauf hin. So kannst Du sicher sein, dass an alles gedacht ist.

Die wichtigsten Begriffe erklärt

Alle
Einwegmiete
Bei der Einwegmiete holst Du Deinen Mietwagen an einer Station ab und gibst ihn an einer anderen Station zurück. Einige Autovermietungen erheben für die Einwegmiete eine Gebühr.
Vermieter
Der Vermieter ist das Unternehmen, das Dir den Mietwagen für Deinen Urlaub zur Verfügung stellt. Hertz, Avis, Sixt oder Europcar sind beispielsweise bekannte Anbieter von Mietwagen.
Kaution
Die Kaution ist eine Sicherungsleistung. Damit sichern sich Mietwagenunternehmen gegen mögliche Schäden ab. Als Kaution wird in der Regel eine bestimmte Summe auf Deiner Kreditkarte geblockt, auf die das Unternehmen im Falle eines Schadens zugreifen kann.
Selbstbeteiligung
Die bei einer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Du im Schadenfall selbst zahlen musst. Lediglich die Kosten für die Schadenregulierung, die darüber liegen, muss die Versicherung übernehmen. Die Selbstbeteiligung wird oft auch Selbstbehalt oder Eigenanteil genannt.
Vollkasko
Eine Vollkaskoversicherung umfasst in der Regel alle Leistungen der Teilkasko. Sie zahlt also bei Unwetterschäden, Brand und Explosion, Unfällen mit Haarwild, Marderbissen, Schäden an Kabeln durch einen Kurzschluss sowie Glasbruch. Sie deckt zusätzlich bei einem von Dir verursachten Unfall die Schäden am Mietwagen ab. Die Vollkaskoversicherung zahlt außerdem, wenn der Mietwagen durch Vandalismus beschädigt wurde. Schäden an bestimmten Fahrzeugteilen oder -bereichen, wie z. B. den Reifen oder am Unterboden, sind teilweise ausgenommen. Zudem ist das Auto bei der Vollkasko nicht immer auch gegen Diebstahl versichert. Schau genau in die Versicherungsbedingungen und schließe ggf. Zusatzversicherungen ab.