Winterreifen: Wann solltest Du wechseln?
Die Faustregel besagt: Winterreifen von Oktober bis Ostern („O bis O“). Dies gilt als Orientierung, ist jedoch keine gesetzliche Vorgabe. Entscheidend sind die tatsächlichen Wetterbedingungen: Bei Schnee, Eis oder Matsch müssen geeignete Winterreifen aufgezogen sein.
Achtung: Obwohl viele Mietwagenanbieter ihre Fahrzeuge im Winter mit Winterreifen ausstatten, sind sie dazu nicht immer gesetzlich verpflichtet. Die Verantwortung, der Winterreifenpflicht nachzukommen, liegt stets beim Fahrenden. Deshalb ist es wichtig, Dich über die länderspezifischen Regelungen zu informieren, insbesondere wenn Du eine Ländergrenze überquerst, da hier unterschiedliche Vorschriften gelten können. Kläre vor Grenzfahrten mit dem Vermieter, ob Dein Mietwagen den lokalen Anforderungen entspricht. Bei Fragen steht Dir unser Service-Team jederzeit zur Verfügung, um Dich zu unterstützen.
“Für Deutschland, Österreich und die Schweiz bieten wir dazu in der Winterzeit den Filter „Winterbereifung inklusive“ an. Da die Kosten für Winterreifen von Anbieter zu Anbieter stark variieren, wird zusätzlich der Endpreis inklusive aller Zusatzkosten berechnet. Dies macht Mietwagen-Buchungen im Winter noch einfacher.“
Deutschland
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Du bei winterlichen Fahrten mit Straßenverhältnissen wie Schneeglätte, Glatteis, Schneematsch oder Reifglätte nur mit Winterreifen fahren darfst. Seit 1. Oktober 2024 dürfen dabei ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol („Berg mit Schneeflocke“, 3PMSF) verwendet werden. Reifen, die nur mit „M+S“ gekennzeichnet sind, gelten nicht mehr als wintertauglich. Diese situative Pflicht macht es notwendig, stets auf die Wetterverhältnisse zu achten und die Bereifung entsprechend anzupassen. Verstöße gegen diese Vorschrift können ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.
Sollte durch die falsche Bereifung eine Behinderung oder Gefährdung anderer VerkehrsteilnehmerInnen verursacht werden, steigt das Bußgeld auf bis zu 100 Euro. Auch Mietwagen müssen diesen Anforderungen entsprechen, weshalb Du vor Antritt der Fahrt sicherstellen solltest, dass Dein Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet ist.
Österreich
In Österreich gilt für Pkw bis 3,5 t eine situative Winterreifenpflicht im Zeitraum vom 1. November bis 15. April. Das bedeutet: Winterreifen sind nur dann vorgeschrieben, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen (Schnee, Matsch, Eis). Lkw über 3,5 t und Busse müssen in diesem Zeitraum unabhängig vom Wetter zumindest teilweise mit Winterreifen ausgestattet sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro, insbesondere wenn durch falsche Bereifung eine Gefährdung entsteht. Wer in Österreich unterwegs ist, sollte daher vor Abfahrt sicherstellen, dass der Mietwagen mit geeigneten Winterreifen ausgestattet ist, um keine Risiken einzugehen und die Fahrt sicher zu gestalten.
Schweiz
Die Schweiz hat keine allgemeine Winterreifenpflicht, setzt jedoch auf die Eigenverantwortung der AutofahrerInnen. Das bedeutet, dass Du nicht verpflichtet bist, Winterreifen zu nutzen, es aber dringend empfohlen wird. Solltest Du in einen Unfall verwickelt sein oder aufgrund ungeeigneter Bereifung eine Verkehrsbehinderung verursachen, kann eine Mithaftung festgestellt werden. Das Bußgeld hierfür beginnt ab circa 100 Euro. Besonders in bergigen oder alpinen Regionen ist es ratsam, Winterreifen zu verwenden, um auf winterlichen Straßen bestmögliche Traktion und Sicherheit zu gewährleisten. Hier gilt häufig eine Kettenpflicht, sobald entsprechende Beschilderung vorhanden ist.
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Frankreich
In Frankreich ist die Winterreifenpflicht in einigen Regionen fest verankert und wird oft durch spezielle Schilder („équipements spéciaux obligatoires“) angezeigt. Diese Regelung dient der Sicherheit und wird vor allem in den winterlichen Monaten streng kontrolliert. Vom 1. November bis 31. März müssen Fahrzeuge dort entweder mit Winterreifen (3PMSF-Symbol) oder mit Schneeketten im Fahrzeug ausgestattet sein. Sollte ein Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen ohne die vorgeschriebene Ausstattung unterwegs sein, kann ein Bußgeld von 135 Euro verhängt werden, und die Weiterfahrt wird unter Umständen untersagt. Daher ist es ratsam, sich bereits im Vorfeld der Reise mit den geltenden Vorschriften vertraut zu machen und ab November auf Winterreifen umzusteigen, wenn Du durch betroffene Regionen fährst.
Italien
In Italien sind die Regeln zur Winterreifenpflicht regional unterschiedlich. In einigen Gebieten, insbesondere in Bergregionen, kann die Nutzung von Winterreifen durch Schilder („obbligo di pneumatici invernali o catene a bordo“) angezeigt werden. In diesen Regionen wie z.B. Südtirol, Aostatal und Trentino gilt eine feste Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. April. Bei Verstößen gegen diese Regelung drohen Bußgelder, die je nach Schwere des Vergehens zwischen 87 und 345 Euro, in Einzelfällen deutlich höher, liegen können. Für Reisende ist es besonders wichtig, sich vorab über die genauen Vorschriften in der Region zu informieren, in der sie unterwegs sind, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Tschechien
In Tschechien besteht eine Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenbedingungen und zwar vom 1. November bis zum 31. März des Folgejahres. Das bedeutet, dass Fahrzeuge in dieser Zeit bei Schneefall, Eis oder anderen winterlichen Verhältnissen mit geeigneten Winterreifen (Profiltiefe mindestens 4 mm) ausgestattet sein müssen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann zu einem Bußgeld zwischen 60 und 100 Euro führen. Besonders in Regionen mit häufigem Schneefall und winterlichen Temperaturen ist es wichtig, die Bereifung Deines Fahrzeugs rechtzeitig zu überprüfen, um Strafen zu vermeiden und sicher unterwegs zu sein.
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Weitere europäische Länder
Welche Länder in Europa haben keine Winterreifenpflicht? Viele Länder haben keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Mit Schneeketten ist jedoch Vorsicht geboten: Diese sollten nur angebracht werden, wenn die Straße komplett mit Schnee bedeckt ist.
| Land | Winterreifenregelung |
|---|---|
| Albanien | Keine Winterreifenpflicht |
| Belgien | Keine Winterreifenpflicht (nur empfohlen) |
| Bosnien-Herzegowina | Winterreifenpflicht zwischen 15. November und 15. April |
| Bulgarien | Winterreifenpflicht von November bis März |
| Dänemark | Keine Winterreifenpflicht |
| Estland | Winterreifenpflicht zwischen 1. Dezember und 1. März |
| Finnland | Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis 28. Februar; in Lappland von Mitte Oktober bis Ende April |
| Großbritannien | Keine Winterreifenpflicht |
| Irland | Keine Winterreifenpflicht |
| Island | Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April |
| Kroatien | Winterreifenpflicht zwischen 15. November und 15. April bei winterlichen Bedingungen |
| Lettland | Winterreifenpflicht zwischen 1. Dezember und 1. März |
| Niederlande | Keine Winterreifenpflicht |
| Norwegen | Keine generelle Winterreifenpflicht, aber situative |
| Portugal | Keine Winterreifenpflicht |
| Spanien | Keine generelle Winterreifenpflicht; kann regional vorgeschrieben sein |
| Slowenien | Winterreifenpflicht zwischen 15. November und 15. März |
| Zypern | Keine Winterreifenpflicht |