• betty70
    Dabei seit: 1203465600000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1297175104000

    Hallo,

     

    wir wollen am 04.04.11 wieder ins Jungle Park Resort nach Hurghada fliegen. Habe gehört daß das Hotel bereits geschlossen sein soll. Hat jemand aktuelle Infos für uns? Wir können bei ITS indi noch nicht kostenlos bzw. überhaupt auf ein anderes Reiseland umbuchen..

  • saseis
    Dabei seit: 1291680000000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1297175474000

    habe gerade folgende info erhalten:

     

    Sehr geehrter Herr,

    das Auswärtige Amt rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der instabilen Lage von Reisen nach ganz Ägypten dringend ab.

    Aufgrund der Unübersichtlichkeit und schweren Vorhersehbarkeit der Gesamtsituation in Ägypten schließt dieser Hinweis ausdrücklich die Touristengebiete am Roten Meer ein, auch wenn die Lage dort derzeit ruhig ist.

    Deshalb sind Ihre Reiseleistungen in und nach Ägypten nicht wie ursprünglich gebucht durchführbar.

    Reisedatum: 27.02.2011 - 06.03.2011

    Hotel: Alf Leila Wa Leila 1001 Nacht

    Unterbringung: Familienzimmer

    Stornokosten: 1807.00€

    Falls Sie die Reise schon bezahlt haben, wird Ihnen der Betrag von LMX wieder gutgeschrieben.

    Wir bedauern, dass Sie die gebuchte Reise nicht antreten können und hoffen, dass für Sie die nächste Reiseplanung wieder auf unserer Internetseite beginnt.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich weiterhin gerne zur Verfügung.

     

     

     

     

    Seltsamer weise hat LMX auf der homepage noch nicht reagiert!

     

    das wars dann mit unserem ägypten urlaub dieses frühjahr.

     

     

    habe jetzt auch die Stornorechnung von LMX bekommen !!!

  • Birgit02
    Dabei seit: 1092355200000
    Beiträge: 42
    geschrieben 1297179191000

    Hallo.

    das kam gerade von Glauch Reisen . Wir wollten am 24.02 nach Sharm fliegen

    Sehr geehrte Reisegäste,

     

    Vielen Dank für Ihre Buchung bei Glauch Reisen

     

    Aufgrundder politischen Unruhen in Ägypten, kann Ihre Sicherheit in Ihrem gebuchtenUrlaubsland nicht mehr gewährleistet werden.

     

    DieLeistungen aus dem mit Ihnen geschlossenen Reisevertrag können somit nichterfüllt werden. Wir sehen uns daher zu unserem Bedauern gezwungen, den mit Ihnen bestehenden Reisevertrag lt 651des BGB wegen höherer Gewalt zu kündigen.

     

    Wirbitten um Ihr Verständnis. Es handelt sich um eine Situation, die wir nichtbeeinflussen können.

     

    Ihregebuchte Reise wurde automatisch kostenfrei storniert. Die Versendung derStornorechnung erfolgt auf separatem Postwege.

     

    Selbstverständlich erhalten Sie die anGlauch Reisen geleistete Zahlung zurück. Zur möglichst raschen Abwicklung bittenwir um Mitteilung der Bankverbindung per Fax an 02162 - 95 00 531.

     

     

    Für alternative Reiseangebote wendenSie sich bitte an Ihr Reisebüro/Onlineportal oder an unser Servicecenter unterder Telefonnummer 0 21 62 - 95 00 100

     

     

     LG

    Birgit

  • susa4
    Dabei seit: 1206144000000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1297180589000

    An Alle die auf Ihr Geld warten oder wie wir, die heute von Royal Holyday ein Schreiben bekamen, und 80% Stornokoste bezahlen sollen. (wo sie doch auf ihrer Homepage mit kostenloser Umbuchung und Stornierung glänzen)

    Geht zum Rechtsanwalt. Laut Verbraucherschutz und Rechtsanwalt tritt folgendes Gesetz in Kraft.

    Es bestand und besteht zwar für Ägypten "nur" eine Teilwarnung aber laut verbaucherschutz und Rechtsanwalt reicht das Abraten völlig aus.

    BürgerlichesGesetzbuch

     

    Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)

     

     

    Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)

     

     

    Titel 9 - Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m)

     

     

    Untertitel 2 - Reisevertrag (§§ 651a - 651m)

     

    § 651j

    Kündigungwegen höherer Gewalt

    (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

    (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

    § 651e

    Kündigung wegen Mangels

    (1) Wird die Reise infolge einesMangels der in § 651cbezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende denVertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge einessolchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarenGrund nicht zuzumuten ist.

    (2) Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstaltereine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichenlassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf esnicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalterverweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durchein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

    (3) Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Reiseveranstalterden Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für diebereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringendenReiseleistungen eine nach § 638Abs. 3 zu bemessende Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht,soweit diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrags für denReisenden kein Interesse haben.

    (4) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge derAufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen,insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, denReisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten fallen demReiseveranstalter zur Last.

  • MaCor
    Dabei seit: 1208908800000
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    geschrieben 1297186410000

    @saseis & Birgit02

    deshalb habe ich, wie ich im RV/User Thread schon sagte auch nicht zum 15.2.2011 nach Marsa Alam gebucht. Ich wollte nicht einen so netten Brief bekommen!

    Warum dann die Veranstalter weiter Reisen anbieten entzieht sich meinem Verständiniss, die meisten Hotels sind vorübergehend zu und der Vertrag wird eventuell wieder aufgelöst. Als ich buchen wollte konnte die TUi mir auch nicht sagen ob ich wirklich reisen kann.

    Nein, ich verstehe es nicht! Auch nicht das man bei HC weiter für diese Zeiträume buchen kann. Kann es mir bitte jemand erklären?

    Avatar: Koptisch-orthodoxe Kathedrale "Erzengel-Michael" in Assuan.
  • seventh_son
    Dabei seit: 1227052800000
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    geschrieben 1297187784000

    Alltours hat ebenfalls nachgezogen:

    "alltours nimmt seine Fürsorgepflicht den Urlaubern gegenüber sehr ernst und sagt daher alle Reisen bis einschließlich 28. Februar 2011 ab. Nilkreuzfahrten sind bis zum 28. Februar ebenfalls abgesagt. Betroffene Gäste erhalten den Reisepreis erstattet oder können innerhalb des alltours-Angebotes eine neue Reise buchen.

    Urlauber, die zwischen dem 1. März und 14. April nach Ägypten fliegen wollen, können diese Reisen kostenfrei umbuchen. Gäste, die sich noch in Ägypten befinden, werden bis zum 10. Februar ausgeflogen. Gäste, die ihre Reise vorzeitig abbrechen, erhalten den Teil des Reisepreises erstattet, der auf die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen/Verpflegung entfällt."

    Quelle: www.alltours.de

  • MaCor
    Dabei seit: 1208908800000
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    geschrieben 1297188418000

    und die TUI sagt jetzt auch bis Ende Februar ab 14:30 Uhr... vorhin hätte ich aber noch Tel. buchen können und Online ging es eben noch! ...auch bei HC

    Avatar: Koptisch-orthodoxe Kathedrale "Erzengel-Michael" in Assuan.
  • MM73
    Dabei seit: 1228953600000
    Beiträge: 83
    geschrieben 1297193034000

    Hab ich gerade bei unserem RV DER TOUR gefunden.....

    Situation in Ägypten: Es sind noch keine Lösungen in Kairo in Sicht / Mubarak hält an seinem Amt fest

    Stand: 08.02.2011, 14:00 Uhr

    Aufgrund des aktuellen Sicherheitshinweises des Auswärtigen Amtes möchten wir Sie über unsere aktuelle Umbuchungs- und Stornoregelung informieren:

    Wir haben alle Reiseverträge nach Ägypten bis einschließlich Anreisedatum 28.02.2011 storniert.

    Das bedeutet, dass alle Kunden, die ihre Reise bis zu diesem Datum antreten wollten, aktiv durch uns informiert wurden.

    Kostenfreie Umbuchungen für den Abreisezeitraum 01.03.2011 bis 12.04.2011 nehmen wir bzw. Ihr Reisebüro bis 28.02.2011 entgegen.

    Das bedeutet, dass alle Kunden, die ihre gebuchte Reise zwischen dem 01.03.2011 und dem 12.04.2011 nicht mehr nach Ägypten antreten möchten, diese kostenfrei umbuchen können, wenn Sie sich bis zum 28.02.2011 entscheiden.

    Jetzt heißt es überlegen und ein paar Nächte drüber schlafen...

    "jetzt gerade habe ich wieder einen Beitrag mehr auf meiner Liste..."
  • Coll72
    Dabei seit: 1253491200000
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    geschrieben 1297195792000

    Danke für die netten Infos. Unser Flieger geht regulär am 15.04. 11 nach Hurghada das Jungle Park Resort, aber seit mein Kind von diesen Unruhen in Ägypten weiß, hat er genau wie ich Angst nach Ägypten zu fliegen.  Ich hoffe das sich mein RV  (X12fly) gnädig erweist und uns umbuchen läßt oder diese Reise zu GÜNSTIGEREN Konditionen stornieren läßt. Und dabei hatte ich mir schon so ein schönes Hotel in der Türkei ausgesucht, aber leider sind Umbuchungen nicht möglich, nur Stornierungen für 40 %. Schade eigentlich. Bin für jede neue Info dankbar.

     

    LG Nicole

  • sleepless
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1297199524000

    Wir warten nun schon seit Tagen auf eine Änderung bei Thomas Cook - denn bisher konnten wir unseren Urlaub (Abflug am 26.2.2011 nach Sharm el sheikh) nur umbuchen und nicht stornieren! Im Reisebüro hat man uns dann gesagt, dass wir nur kostenlos stornieren können, wenn TC nicht fliegt. Nun ist es also soweit: http://www6.thomascook.info/tck/Reisehinweise_Startseite.jsp

    Thomas Cook hat nun mit den anderen Reiseveranstaltern nachgezogen und fliegen bis einschließlich 28.2. keine neuen Gäste nach Ägypten.

     

    Allen noch einen schönen Abend - und wir hoffen, dass wir bald wieder Urlaub in Ägypten verbringen können.

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