hallo
das ist ja nun recht unverschämt von JT.
was fehlt ist bei einer klage ein mutiger richter der sagt: so gehts nicht, der urlauber bucht ein hotel seiner vorstellung und landet im nirwana. das gibt mal 5000 euro schadensersatz. einige solcher urteile und die va würden sich solche sitten gründlichst überlegen. ich glaube eh, das die va nur über den geldbeutel in form von hohen strafen zu packen sind. jetzt kommt wieder: die reisen werden teurer!! aber muss man in ein hotel gehen welches man nicht gebucht hat und in das man auch nicht möchte um die preis stabil zu halten??? dann kann man ja gleich bei der firma " zufallsreisen" buchen.
man könnte fast vermuten das das amwaj ein lockangebot war und der va nie vorhatte zu diesem preis die urlauber dort hinzuschicken. denn das hotel ist ja zweifelsfrei jetzt geöffnet. ich werde weder stornieren noch für den va " kostengünstig " umbuchen sondern anreisen. sollte das hotel nicht frei sein, so wirds schwer ein hotel dieser sternezahl mit dem merkmal alleinstehend zu finden. ich kanns nur wiederholen
reisepreis plus schadensersatz = man kann ein sehr schönes hotel mit sehr guter bewertung buchen.
mfg