@kinderlied sagte:
Wir wohnen in Niedersachsen, am 12 .04 sollte unsere Tochter zur Schule. Aber falls wir fliegen- soll sie in der Quarantäne bleiben? Kriegen wir dann Problemen( vom Jugendamt oder weiß ich nicht)?
in d haben eltern egal in welchem bundesland das recht ihrem kind eine entschuldigung zu schreiben, wenn es in der schule fehlt
hierzu muß auch kein grund auf dieser entschuldigung stehen
wenn ihr fliegt, kind bleibt nach dem urlaub zuhause in quarantaene, wird es telefonisch in der schule entschuldigt und bekommt am ersten schultag an dem es die schule wieder besucht eine entschuldigung in die hand gedrueckt, fertig
wieso sollte sich das jugendamt fuer euch interessieren ?