Recht bei Nachteil:Aquaparkrutschen durften weg. Übergewichts nicht genutzt werden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1556822205439 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Die Schilderung genau dieses seines Vorgehens (Seite 1) ist deiner Aufmerksamkeit entgangen?

    Schade eigentlich ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1556825508395 , zuletzt editiert von Ahotep

    Geht's bei Dir noch, Nix? Bleibe mal bitte höflich und sachlich. Dein unpassender Beitrag wurde archiviert.

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1556825934886

    @vonschmeling sagte:

    Die Schilderung genau dieses seines Vorgehens (Seite 1) ist deiner Aufmerksamkeit entgangen?

    Wäre es mir entgangen, hätte ich es nicht erwähnen können ?! Auch weiß ich kurze und prägnante Sätze wie die Frage „Was steht mir zu ?“ durchaus zu deuten.

    Gleichwohl verstehe ich allerdings nicht, wie einem erwachsenen Menschen ein „riesiger Nachteil“ entsteht, wenn er ein Kinderspielzeug nicht nutzen kann.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1556827108472 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es geht nicht um dein Verständnis, jlechtenboehmer.

    Und offenbar ist es dir doch entgangen ... daher für deine geschätzte Aufmerksamkeit:

    " ... wage ich auch das Sicherheitsargument zu bezweifeln, zu mal 2 Bademeister mich mal drauf gelassen haben, wenn der Chef nicht in der Nähe war. Also da kann dann ja wirklich nicht direkt von Sicherheitspunkt die Rede sein, wenn man einen für Trinkgeld Mal ein Auge zudrückt."

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  • rishou
    Dabei seit: 1553442192939
    Beiträge: 202
    geschrieben 1556863887042

    Es ist doch in jeden betriebenen Unternehmungsbereichen diverse Limits oder Mindestmaße gesetzt. Mir ging es damals (da war sie 4) mit meiner Kleinen auch an der Rutsche nicht anders. Der Bademeister in der Türkei wollte meine Tochter nicht rutschen lassen, da er Bedenken hatte das sie unter geht bei der Wassertiefe von 1,40m und auch keine Schwimmhilfe erlaubt waren. Dies steht wie in Deutschland auch üblich an einer Tafel vor der Attraktion. Allerdings konnte sie schon perfekt schwimmen, führte aber nix dran vorbei das sie nur mit mir Rutschen durfte. Hab ich auch Verständnis da diese Leute dann dafür grade stehen müssen wenn etwas passiert. Habe eher Respekt davor das überhaupt ein Bademeister dort war und kontrolliert hat.

    Einen Rechtlichen Nachteil sehe ich nicht, die Kids 15&16 sind ja alt genug um allein zu rutschen.

  • Praia60
    Dabei seit: 1318032000000
    Beiträge: 46
    geschrieben 1566319589653

    @wukovits sagte:

    @hohake0

    Das das Hotel die behördlichen Auflagen erfüllen muß ist klar. Das man sich aber als Veranstalter auf den Standpunkt stellen kann der Gast habe sich gefälligst selbst zu informieren finde ich nicht richtig.

    Gruß

    Karl

    Wenn man z. B. 2,1m groß ist, sollte man sich sicherheitshalber auch vorher infotmieren , ob es ein passenden Bett im Hotel gibt.

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